- 14.02.2014, 10:23:18
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Huainigg: Tötung ist keine Antwort auf Leid und Verzweiflung von Kindern!
ÖVP-Behindertensprecher: Legalisierung von Tötung auf Verlangen ist ein ethischer Dammbruch - wehret den Anfängen!
Utl.: ÖVP-Behindertensprecher: Legalisierung von Tötung auf
Verlangen ist ein ethischer Dammbruch - wehret den Anfängen! =
Wien (OTS/ÖVP-PK) - Das belgische Parlament hat gestern die Aufhebung
der Altersgrenze für aktive Sterbehilfe bei Minderjährigen, also für
die Tötung von Kindern, beschlossen. "Auf die Verzweiflung und das
Leid von Menschen, speziell von Kindern, mit einer tödlichen Dosis zu
reagieren, gleicht der Kapitulation des europäischen Wertekanons und
löst keinerlei Probleme, vielmehr verroht es unsere Gesellschaft",
kommentiert der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, Abg. Dr.
Franz-Joseph Huainigg, die jüngsten Entwicklungen in Belgien und
Europa.
Huainigg: "Wir müssen sehr kranken und leidenden Menschen, die direkt
oder indirekt um Hilfe und Unterstützung flehen, andere Antworten
geben (können). Kardinal König gab den Weg vor: nicht durch die Hand
eines anderen sterben, sondern an seiner Hand. Palliativmedizin und
Begleitung durch Hospiz sichern würdevolles Sterben bzw. vielmehr
würdevolles Leben bis zum letzten Atemzug. Häufig erleben
MedizinerInnen, dass der Lebenswille bei PatientInnen wieder erwacht,
sobald Schmerzen gelindert werden. Zentral ist, dass Menschen
unterstützt und begleitet werden müssen und im Sterben nicht alleine
gelassen werden dürfen."
Huainigg warnt vor einer Systematik dieser Gesetzgebung:
"Argumentiert wird allzu oft mit Extrembeispielen und damit, dass es
nur Menschen beträfe, die ohnehin schon im Sterben liegen würden,
deren irreversible, terminale Phase bereits angebrochen sei. Da sei
der Todesstoß doch gerechtfertigt. Die nächsten Schritte sind
unweigerlich vorgezeichnet: bei sozialem Leid und Lebensüberdruss
wird als Ausweg der Tod angeboten".
An den Beispielen Niederlande und Belgien lässt sich erahnen, welche
Auswüchse einer Legalisierung der Tötung auf Verlangen auch in
anderen Ländern auf dem Fuß folgen würden. In Belgien wurde die
aktive Sterbehilfe im Mai 2002 legalisiert. Anders als in den
Niederlanden müssen in Belgien diejenigen, die um Sterbehilfe bitten,
nicht einmal in der Endphase ihrer Krankheit sein. In den letzten
Jahren ist die Zahl der belgischen Schicksale der aktiven Sterbehilfe
immer weiter angestiegen. Waren es 2003 nur 235 Personen, lag die
Zahl 2011 schon bei 1.133. Heute liegt die Zahl der aktiven Tötungen
bei ca. 1.400. Demnächst wird diese Zahl um die einiger getöteter
Kinder und Jugendlicher weiter anwachsen.
Nach amtlichen Angaben haben niederländische Ärzte 2006 etwa 2.300
Mal aktive Sterbehilfe geleistet. Entgegen den Erwartungen hat sich
seit der Legalisierung 2001 also auch in Holland die Anzahl der
Tötungen nicht stabilisiert, sondern ist in den letzten Jahren stark
angestiegen. 2011 waren es bereits 3.400 Personen, die durch aktive
Sterbehilfe in den Tod gingen. In den Niederlanden wurde und wird
Tötung auf Verlangen sogar bei sozialem Leid diskutiert (bislang nur
körperliches und psychisches Leid). In den Niederlanden ist
Sterbehilfe auch für Minderjährige, konkret ab zwölf Jahren,
zulässig. Bleibt zu beobachten, welche Kreise der belgische Beschluss
diesbezüglich möglicherweise zieht.
Huainigg erinnert sich an die Worte der Gründerin der Hospizbewegung
in Österreich, Hildegard Teuschl, die 2009 verstorben ist. In ihrer
eigenen Krebserkrankung wurde sie palliativ begleitet, daher wusste
sie aus erster Hand zu berichten. "Ich habe noch ihre Warnung im Ohr,
dass es zu einem Dammbruch kommen wird, wenn man einmal damit
beginnt, das Töten von leidenden Menschen zu legalisieren. Genau das
erleben wir aktuell in Belgien. Wehret den Anfängen!", appelliert
Huainigg abschließend.
(Schluss)
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