• 10.02.2014, 12:08:05
  • /
  • OTS0099 OTW0099

Karas: EU-Grundrechte sind kein "Running Sushi"

Vizepräsident des EU-Parlaments bedauert Schweizer Abstimmungsergebnis

Utl.: Vizepräsident des EU-Parlaments bedauert Schweizer
Abstimmungsergebnis =

Brüssel, 10. Februar 2014 (OTS) Der Vizepräsident des
Europäischen Parlaments, Othmar Karas, bedauert das Ergebnis der
gestrigen Schweizer Volksabstimmung für eine Begrenzung der
Zuwanderung. "Die Schweizer stellen eines der Grundprinzipien der
Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU in Frage. Die
Grundrechte der EU sind kein 'Running Sushi', bei dem man sich
einfach herausnimmt, was einem grade schmeckt", so Karas. "Wer von
der EU massiv profitiert, soll auch solidarisch sein", so der
österreichische EU-Politiker. ****

Gleichzeitig mache das Abstimmungsergebnis auch Versäumnisse
der Politik sichtbar, erklärt Karas: "Wenn nationale Politiker
immer so tun, als ob die Erfolge der EU von ihnen gemacht sind, und
nicht erklären, wie sehr unser Wohlstand ein Ergebnis der
Zusammenarbeit in Europa ist, dann kommen dabei solche
Abstimmungsergebnisse heraus", so der Parlamentsvizepräsident.

Er werde sich allen Entwicklungen der EU entgegenstellen, die
"darauf hinauslaufen, dass jeder nur noch nehmen und keiner mehr
geben will", betont Karas. "Die EU ist eine Solidargemeinschaft und
ich setze mich dafür ein, dass das so bleibt. Damit Solidarität
funktioniert, brauchen wir Transparenz. Dazu gehört auch, dass der
konkrete Nutzen der EU für die Bürger klar dargestellt wird", so
der Europapolitiker.

Mit Blick auf Österreich verweist Karas auf die Zahlen: "Es
gibt kein Problem mit Sozialtourismus in Österreich. Nicht-
Österreicher zahlen mehr in die österreichischen Sozialsysteme ein,
als sie insgesamt daraus erhalten. Das heißt die Wortmeldungen der
rechten Populisten sind eine Irreführung der Bürgerinnen und
Bürger", betont der Europaparlamentarier.

De facto beträgt der Saldo aus geleisteten Abgaben
(Sozialversicherungsbeiträge und Steuern) und bezogenen
Sozialleistungen (Familien- oder Kinderbeihilfe, Arbeitslosengeld,
Pensionen, etc.) pro Zuwanderer in Österreich 2.353 Euro, in der
Schweiz 14.549 Euro. "Das heißt, der freie Personenverkehr ist
nicht nur ein Grundrecht, sondern kurbelt auch die Wirtschaft an
und spült Geld in die Staatskassen", so Karas.

Rückfragen:
Mag. Othmar Karas MEP, Tel.: +32-2-284-5627,
othmar.karas@ep.europa.eu
Daniel Köster M.A., EVP-Pressedienst, Tel.: +32-487-384784,
daniel.koster@ep.europa.eu

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NVP

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel