- 27.01.2014, 07:48:52
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VKI kritisiert Terminvergabe bei Hüft-OPs
Verdacht auf unerlaubte Umgehung der Warteliste in fünf von zwölf Fällen
Utl.: Verdacht auf unerlaubte Umgehung der Warteliste in fünf von
zwölf Fällen =
Wien (OTS/VKI) - Mitte 2011 trat in Österreich eine Novelle des
Bundesgesetzes über Kranken- und Kuranstalten (KUKAG) in Kraft. Darin
wurden öffentliche und private gemeinnützige Krankenanstalten
verpflichtet, für bestimmte Operationen transparente Wartelisten zu
führen. Ziel dieser Änderung war es, eine Terminvergabe nach
ausschließlich medizinischen Kriterien sicherzustellen. Heute -
zweieinhalb Jahre später - gibt es bei der praktischen Umsetzung nach
wie vor Defizite, wie ein Test des Vereins für Konsumenteninformation
(VKI) in Wien und Niederösterreich aufzeigt: So hakt es bereits
daran, dass noch nicht alle in den Test involvierten Spitäler ihre
Wartelisten öffentlich zugänglich gemacht haben. In fünf von zwölf
getesteten Privatordinationen von Spitalsärzten gab es zudem Hinweise
auf eine unerlaubte Umgehung der Warteliste. In vier Ordinationen
wurde der Anschein erweckt, durch Zahlungen entweder einen
schnelleren Termin oder einen "besseren" Service zu bekommen. Die
Testdetails gibt es online unter www.konsument.at und ab dem 30.01.
im Februar-KONSUMENT.
"Untersuchungen und Beratung durch Spitalsärzte in deren
Privatordinationen sind für Patienten ein zusätzlicher Service", so
VKI-Gesundheitsexpertin Dr. Bärbel Klepp. "Es ist jedoch nicht
zulässig, wenn Ärzte den Eindruck erwecken, dass mit einem Besuch in
der Privatordination kürzere Wartezeiten für Operationen erkauft
werden können. Eine Vorreihung gegen Privathonorar oder als
freundschaftliche Geste ist nicht erlaubt."
Kooperation mit Niederösterreichischer Patientenanwaltschaft
Um zu klären, ob dies der Fall ist, ließ der VKI eine
Testpatientin mit Hüftbeschwerden in zwölf von Spitalsärzten
geführten Privatordinationen in Niederösterreich und Wien behandeln.
Vom VKI wurde die Stichprobe aus jenen Ärzten ausgewählt, die in
Spitälern mit einer hohen Zahl an Eingriffen an der Hüfte tätig sind
und die darüber hinaus eine Privatordination betreiben. Die
Testpatientin absolvierte jeden Ordinationsbesuch in Begleitung einer
Zeugin. Die Auswertung der Daten erfolgte in Kooperation mit drei
Experten der Niederösterreichischen Patientenanwaltschaft, denen die
Daten lediglich in anonymisierter Form ausgehändigt wurden. "Diese
konnten also zum Bewertungszeitpunkt nicht wissen, um welche
Ordination oder um welches Spital es sich konkret handelt", so Dr.
Klepp.
Hinweise, dass Umgehung der Warteliste Praxis ist
Positives Vorweg: Es gab keinen einzigen Fall von "Kuvertmedizin".
In drei Fällen wurden der Testpatientin aber "Pauschalen" bis zu
1.000 Euro angeboten, die entweder eine schnellere oder eine
persönlichere bzw. bessere Betreuung in Aussicht stellten. In einem
Fall wurde der Testerin eine Aufzahlung zur Sonderklassepatientin im
Spital nahegelegt, um einen schnelleren Termin zu erhalten. Auch die
weiteren Ergebnisse haben es in sich: In fünf von zwölf Fällen liegen
Hinweise vor, dass eine Umgehung der Warteliste Praxis sei. "So ist
zum Beispiel die direkte Vergabe von Terminen durch den Arzt in der
Ordination ein Indiz, dass hier die Wartelisten nicht gesetzeskonform
geführt werden", so Dr. Klepp. Darüber hinaus attestierten die
Experten in einem Fall den Verdacht auf versuchte Steuerhinterziehung
und in einem weiteren Fall den Verdacht auf Beihilfe zum
Abrechnungsbetrug.
Nachholbedarf bei OP-Wartelistenmanagement
"Die Testergebnisse lassen darauf schließen, dass es noch Nachhol-
und Klärungsbedarf im Bereich des OP-Wartelistenmanagements gibt",
resümiert Dr. Klepp. "Denn nach wie vor scheinen schnellere
Operationstermine über den Umweg der Privatordination durchaus
möglich. Auch die gesetzlichen Bestimmungen, die solche Fälle
eigentlich verhindern sollten, wurden bisher nur lückenhaft
umgesetzt: Von den zwölf Krankenhäusern, die in den aktuellen Test
involviert waren, stellt nur ein Teil die geforderten transparenten
Wartelisten bereit." So sind z.B. nur in den Spitälern der
Niederösterreichischen Landeskliniken Holding die Wartelisten auch im
Internet abrufbar.
Einstufungskriterien definieren
Weiters wurde im Test deutlich, wie unterschiedlich die Einstufung
eines Akutfalls vorgenommen wurde. "Um das vom Gesetzgeber anvisierte
transparente Wartelistemanagement zu gewährleisten, wäre es sinnvoll,
objektive, für alle Ärzte und Spitäler verbindliche
Einstufungskriterien zu definieren, wann ein Akutfall vorliegt", so
Dr. Klepp abschließend. "Nur so kann gewährleistet werden, dass jene
Patienten zuerst operiert werden, die auch den größten Leidensdruck
haben und nicht jene, die es sich leisten können."
SERVICE: Den ausführlichen Test zu Wartezeiten bei Hüftoperationen
gibt es unter www.konsument.at sowie ab 30.01. in der Februarausgabe
der Zeitschrift KONSUMENT.
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