Champions League bis Mitte 2015 bei PULS 4. Wer den Bewerb danach erhält ist offen: KommAustria entscheidet
Utl.: Champions League bis Mitte 2015 bei PULS 4. Wer den Bewerb
danach erhält ist offen: KommAustria entscheidet =
Wien (OTS) - Am vergangenen Montag hat PULS 4 eine Beschwerde bei der
KommAustria eingebracht, die sich gegen den Erwerb der UEFA Champions
League-Ausstrahlungsrechte für die Saisonen 2015/2016 bis 2017/2018
durch den ORF richtet. Der konkrete Vorwurf: Der ORF verzerrt den
Wettbewerb auf dem österreichischen Fernsehmarkt, indem er einen
überhöhten, kaufmännisch nicht gerechtfertigten Preis für die
Ausstrahlungsrechte geboten hat. Die PULS 4-Beschwerde fordert von
der KommAustria, den rechtswidrigen Vorgang rückgängig zu machen.
Die Vorgeschichte: Im vergangenen Dezember sind die Rechte für die
Ausstrahlung der UEFA Champions-League für die Saisonen 2015/2016 bis
2017/2018 durch die UEFA vergeben worden. Entsprechende Ankündigungen
im Vorfeld ließen es bereits erwarten und mit einer euphorischen
Presseinformation vom 9.12.2013 wurde es publik: Der ORF bot im
Bieterverfahren um die Senderechte für das attraktivste Paket, das
derzeit noch bei PULS 4 liegt (dieses enthält u.a. das
ausschließliche Free-TV-Recht das Finalspiel zu zeigen), den mit
Abstand höchsten Preis und erhielt damit den Zuschlag der UEFA.
Da sich der ORF - anders als die österreichischen Privatsender -
überwiegend aus öffentlichem Geld (via Rundfunkgebühren der
österreichischen Haushalte) finanziert, ist es ihm gesetzlich
untersagt, diese vorteilhafte finanzielle Ausstattung im Wettbewerb
mit anderen TV-Sendern zu missbrauchen. Darunter fällt u.a. das
Verbot, "Senderechte zu überhöhten, nach kaufmännischen Grundsätzen
nicht gerechtfertigten Preisen zu erwerben" (so im Wortlaut § 31c
ORF-G).
Dürfte der ORF im Wettbewerb um den Erwerb von
Premium-Senderechten die Gebührengelder unbeschränkt verwenden, wäre
es für den ORF ein leichtes, jedes beliebige Premium-Recht zu einem
für alle anderen Marktteilnehmer unerschwinglichen Preis zu kaufen.
Damit wäre der Wettbewerb am Fernsehmarkt in Österreich
ausgeschaltet. Der ORF muss daher beim Erwerb von kommerziellen
Premiumrechten wirtschaftlich agieren, als wäre er ein rein am
Werbemarkt finanziertes Unternehmen.
PULS 4 Geschäftsführer Markus Breitenecker dazu:
"Auf Basis unserer Markterfahrung haben wir die Kosten und die zu
erwartenden Erlöse des ORF durch den Erwerb der UEFA Champions
League-Rechte hochgerechnet und dabei zeigt sich eine deutlich
negative Investitionsrendite für den ORF! Daher kann nicht von
"ökonomisch gut vertretbaren Rechtekosten" die Rede sein", so Markus
Breitenecker in Anspielung an die Aussagen von ORF-General Wrabetz am
Tag der Veröffentlichung des Bieterergebnisses durch den ORF
(9.12.2013). "Ganz im Gegenteil: Der ORF hat die UEFA Champions
League zu deutlich überhöhten Kosten erworben. Er hat sich gerade
nicht an kaufmännischen Gesichtspunkten orientiert, da eine deutliche
Unterdeckung durch Werbeeinnahmen vorliegt. Damit hat der ORF den
Wettbewerb verzerrt. Das Vergabeverfahren muss rückgängig gemacht
werden."
Die Beschwerde gemäß § 31c ORF-G wurde am Montag, 20.1.2014 der
zuständigen Regulierungsbehörde KommAustria übermittelt.
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