- 16.01.2014, 13:26:20
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Schluß mit anonym! Gericht bestätigt Recht auf Namensnennung von ArchitektInnen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigt das Recht auf Namensnennung für ArchitektInnen, wenn deren Werke in Medien abgebildet werden.
Utl.: Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigt das Recht auf
Namensnennung für ArchitektInnen, wenn deren Werke in Medien
abgebildet werden. =
Wien (OTS) - Das Wesentliche in Kürze:
Bauwerke dürfen in Medien abgebildet werden, ohne die Urheber
fragen zu müssen. Das wird "Freiheit des Straßenbildes" genannt. Dass
man dabei auch den Namen des Urhebers unter den Tisch fallen lassen
könnte, sagt das Gesetz nicht - im Gegenteil. Mit dem Beschluss vom
13. November 2013 sagt das OLG Wien dazu ganz klar: Dem Architekten
kann das Interesse, namentlich genannt zu werden, im Fall eines
Berichtes über die Eröffnung eines von ihm geplanten Bauwerks nicht
abgesprochen werden, wenn dieses Gegenstand des Artikels und nicht
lediglich Beiwerk für andere dargestellte Vorgänge ist. Damit
bestätigt das OLG, dass den ArchitektInnen wie allen Urhebern das
Recht zusteht, namentlich genannt zu werden, wenn ihre Werke in
Medien abgebildet werden.
Hintergrund:
Der Kläger, ein Wiener Architekt, hatte eine Wohnhausanlage im
Gemeindegebiet der beklagten Partei, eine niederösterreichische
Gemeinde, geplant. Diese berichtete über die Fertigstellung in der
Gemeindezeitung, in der nicht nur die Anlage abgebildet wurde,
sondern auch die Vorzüge des Gebäudes (ausdrücklich auch die
Architektur) angesprochen wurden, ohne allerdings den Namen des
Architekten zu nennen. Daraufhin klagte der Architekt auf
Unterlassung.
Das OLG Wien erließ als Rekursgericht die begehrte einstweilige
Verfügung: " Vervielfältigungen und Verbreitungen zu unterlassen, in
denen ein Werk - im Sinne des § 3 Urheberrechtsgesetz - einen
wesentlichen Inhalt darstellt und abgebildet wird, wenn in dieser
Veröffentlichung nicht der Name - als Planer dieses Werkes genannt
wird." Die Entscheidung ist rechtskräftig. Die Kammer der Architekten
und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland
hatte das Verfahren als Musterprozess unterstützt. Die
Berufsvertretung betreibt mit regelmäßigen Schreiben an
Redaktionen eine Sensibilisierungskampagne zum Recht auf
Namensnennung für ArchitektInnen.
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