- 08.01.2014, 12:29:46
- /
- OTS0111 OTW0111
Brandstetter: Weisenrat für Weisungen ist eingerichtet
Justizminister zur Reform des Weisungsrechts
Utl.: Justizminister zur Reform des Weisungsrechts =
Wien (OTS) - Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter hat heute im
Ministerrat über seine Pläne zur Reform des Weisungsrechts berichtet.
"Ich war immer für eine Reform des Weisungsrechts in seiner
derzeitigen Form, um das Vertrauen in die Justiz zu stärken, und ich
bin auch zuversichtlich, dass wir das gemeinsam schaffen werden",
betonte der Minister im Anschluss an die Regierungssitzung. "Zentral
ist bei so einem wichtigen rechtsstaatlichen Thema aber, dass man mit
der nötigen Ruhe eine gediegene Lösung erarbeitet, die letztlich auch
von einem möglichst breiten Konsens getragen ist. Ich stehe für
vernünftige, konsensorientierte Sachpolitik."
"Ich werde daher noch im Februar eine hochkarätige Expertenkommission
einsetzen, die ohne Vorgaben verfassungskonforme Reformvorschläge
erarbeiten soll", so der Minister. "Es gibt verschiedene
Alternativmöglichkeiten für eine Reform des Weisungsrechts und ich
werde mich dann als Justizminister - sobald die Ergebnisse der
Kommission vorliegen - um eine baldige politische Einigung bemühen."
Angesichts des guten Gesprächsklimas mit dem Koalitionspartner und
mit den Justizsprechern aller Parlamentsparteien hoffe er und sei
zuversichtlich, dass eine Reform noch im laufenden Jahr gelingt.
Mit dem heutigen Tag wird nun bereits ein Weisenrat eingerichtet,
welcher in Fällen der Befangenheit, bei Verfahren gegen oberste
Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie in Verfahren, in denen
eine inhaltliche Weisung gemäß § 29a Abs. 1 StAG erteilt werden soll,
in die Entscheidung einbezogen wird.
Dem Weisenrat gehören an:
- Der Leiter der Generalprokuratur Dr. Franz Plöchl (Vorsitzender)
- Der Rechtschutzbeauftragte des BMI Univ. Prof. Dr. Dr. Manfred
Burgstaller
- Der Rechtschutzbeauftragte des BMJ GP iR Dr. Gottfried Strasser
Der Weisenrat wird sich zu den Erledigungsvorschlägen des Leiters der
Strafrechtssektion äußern und gegebenenfalls in nachvollziehbarer
Form Empfehlungen abgeben. "Damit wird sichergestellt, dass ich
selbst als Justizminister auf Entscheidungen in derartigen Verfahren
künftig selbstverständlich keinen Einfluss nehme. Es wird somit keine
Weisungen ohne Einbindung des Weisenrats geben, dessen Mitglieder
bekanntlich nicht weisungsgebunden sind", stellte Brandstetter
abschließend klar.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NJU






