- 30.12.2013, 14:18:19
- /
- OTS0090 OTW0090
Datenschutzkommission stellt Verfahren gegen IMS Health ein
Wien (OTS) - Aufgrund diverser Medienberichte betreffend die
behauptete Übermittlung von personenbezogenen Gesundheitsdaten durch
Ärzte an die IMS Health Marktforschung GmbH (IMS Health) hat die
Datenschutzkommission ein amtswegiges Prüfverfahren eingeleitet.
Im Zuge des Verfahrens wurde IMS Health die Möglichkeit eingeräumt,
zu den medial erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen. IMS Health
führte dazu aus, dass direkt personenbezogene Daten (das sind solche
Daten, die eine Person eindeutig identifizieren, wie bspw. Name,
Sozialversicherung etc.) von Patienten nicht übermittelt würden. IMS
Health erhalte statistische Daten von Ärzten, Apotheken, dem
pharmazeutischen Großhandel und Krankenhäusern zum Zweck der
Marktforschung. Es handle sich dabei um Daten zu Verschreibungen
(Ärzte), Verkaufs- und Einkaufsdaten (Apotheken, Großhandel) und
Verbrauchsdaten (Krankenhäuser). Eine personenbezogene Verwendung
dieser Daten sei nicht möglich, da die Daten bereits zum Zeitpunkt
der Erhebung durch IMS Health keinen Personenbezug aufweisen würden.
Die gesammelten Informationen würden über bereit gestellte
Schnittstellen verschlüsselt übertragen. Eine Rückführbarkeit auf
einzelne Patienten sei IMS Health nicht möglich.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gab - nach Rücksprache mit
der Datenschutzkommission - ein technisches Gutachten in Auftrag,
welches bestätigte, dass IMS Health mit rechtlich zulässigen Mitteln
einen Personenbezug auf Basis der übermittelten Daten nicht
herstellen könne. Der Gutachter führte aus, dass drei
Computerarztsysteme zum Einsatz kämen. Über diese Systeme erfolge die
Übertragung der gesammelten Daten von den teilnehmenden Ärzten an IMS
Health. Die Übertragung müsse von Arzt ausgelöst werden, eine extern
ausgelöste Übertragung sei nicht möglich bzw. unwahrscheinlich.
Alle Systeme würden mit Patientennummern arbeiten, wobei die
gesammelten Daten einer Patientennummer zugeordnet würden. Die nicht
elektronische Ermittlung anonymer Verschreibungsdaten geschehe durch
Rezeptauszüge, die von Anbeginn keinen Personenbezug enthielten.
Für die Datenschutzkommission steht folglich fest, dass ein
Personenbezug zu einzelnen Patienten durch IMS Health mit rechtlich
zulässigen Mitteln nicht hergestellt werden kann bzw. dass dies
technisch nicht möglich ist.
Damit ist aber eine Rückführbarkeit auf einzelne Patienten
ausgeschlossen. Eine Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften
liegt sohin nicht vor. Die Datenschutzkommission hat daher das
Verfahren eingestellt.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NBU