• 23.12.2013, 14:00:33
  • /
  • OTS0081 OTW0081

Mitterlehner: Neue Ökostrom-Tarife unterstützen effizienten Ausbau Erneuerbarer Energien

Wirtschafts- und Energieminister hat Tarifverordnung erlassen: Ausbauoffensive unterstützt Ökostrom-Projekte auf dem Weg zur Marktreife

Utl.: Wirtschafts- und Energieminister hat Tarifverordnung erlassen:
Ausbauoffensive unterstützt Ökostrom-Projekte auf dem Weg zur
Marktreife =

Wien (OTS/BMWFJ&BMWF) - Wirtschafts- und Energieminister Reinhold
Mitterlehner hat heute, Montag, im Einvernehmen mit Umweltminister
Andrä Rupprechter und Sozialminister Rudolf Hundstorfer die neue
Ökostrom-Tarifverordnung erlassen. "Mit unserer Ausbauoffensive
können wir die Energiewende weiter beschleunigen und wirtschaftlich
sinnvolle Projekte auf dem Weg zur Marktreife unterstützen. Wir
wollen den Ökostrom-Anteil weiter ausbauen, müssen dabei aber auch
die Kostenbelastung für Haushalte, Gewerbe und Industrie
berücksichtigen", sagt Mitterlehner. "Wir gehen davon aus, dass auch
die neuen Tarife von der Branche gut angenommen werden und letztlich
mehr Ökostrom denn je gefördert werden kann", so Mitterlehner.

Aufgrund der im Ökostromgesetz festgelegten automatischen Degression
der Fördersumme um eine Million Euro pro Jahr steht 2014 ein
Kontingent von insgesamt 48 Millionen Euro für die neu hinzukommenden
Ökostromanlagen zur Verfügung. Die novellierten Tarife gelten nach
Maßgabe der verfügbaren technologiespezifischen Kontingente für neue
Anlagen, für die ein Antrag auf Vertragsschluss mit der
Ökostrom-Abwicklungsstelle (OeMAG) von 2014 bis 2015 gestellt wird.
Damit werden die Neuerrichter und Betreiber von Ökostromanlagen mit
garantierten Einspeisetarifen über 13 bzw. 15 Jahre bei
rohstoffabhängigen Anlagen von den Stromkonsumenten unterstützt. Der
geförderte Ökostrom soll sich laut Prognosen der E-Control um rund 24
Prozent auf über 8,5 Terrawattstunden für 2014 vergrößern.

Um einen effizienten Ausbau zu sichern und Druck in Richtung
Marktreife zu erzeugen, werden die Tarife für Wind, Wasserkraft und
Biomasse/Biogas mit den automatischen gesetzlichen
Degressionsansätzen in Höhe von jeweils einem Prozent für 2014 und
2015 fortgeschrieben. Das entspricht den Empfehlungen eines
E-Control-Gutachtens, das für die Photovoltaik aufgrund der
unterschiedlichen Technologiesprünge und Marktentwicklungen deutlich
höhere Abschläge vorschlägt. Aufgrund der stark gesunkenen
Investitionskosten und letztjährigen deutlichen Überzeichnung des
verfügbaren PV-Kontingents sinken daher bei der Photovoltaik die
Tarife für gebäudeintegrierte Projekte um knapp 28 Prozent. Im
Vergleich zu der in Deutschland festgelegten monatlichen
Mindest-Basisdegression von einem Prozent pro Monat sowie der
Tatsache, dass nur mehr 90 Prozent des PV-Stromes vergütet werden,
weist Österreich im Zeitraum von Anfang 2012 bis 2014 deutlich
moderatere Abschläge auf.

Die aktuelle Tarifverordnung wird in Österreich dazu führen, dass
gerade bei der Photovoltaik mit dem selben Förderkontingent mehr
Anlagen unterstützt werden können und damit der PV-Anteil am Ausbau
der Erneuerbaren Energien - bei kosteneffizientem Einsatz der
Fördermittel - weiter steigen wird und damit sämtliche positiven
Umwelteffekte weiter verstärkt werden. Im Gegensatz dazu bremsen
überhöhte Tarife die technologische Weiterentwicklung, weil der
Anreiz sinkt, weiter in Forschung und Entwicklung zu investieren.

"Die Förderung mittels Einspeisetarifen ist sehr effektiv und
effizient, sie gewährleistet einen substanziellen Ausbau der
Ökostromerzeugung zu günstigen Kosten. Damit wird der eingeschlagene
Weg in Richtung einer nachhaltigen Energiezukunft fortgesetzt. Ohne
eine Trendwende hin zu mehr Erneuerbaren und mehr Energieeffizienz
ist eine langfristige Dekarbonisierung unseres Energie- und
Wirtschaftssystems nicht möglich. Es braucht verstärkt
Rahmenbedingungen, die dafür die richtigen Signale aussenden", so
Bundesminister Andrä Rupprechter. "Von einer Energiewende profitieren
alle: die Menschen, Umwelt und Klima, der Arbeitsmarkt mit wichtigen
green jobs und die österreichische Wirtschaft."

Ausgewogenes Fördersystem sichern

"Umfragen zeigen, dass die Österreicher bereit sind, mehr für
nachhaltig erzeugten Strom zu bezahlen. Gleichzeitig müssen wir aber
ein unkontrollierbares Ausufern des Umlagesystems vermeiden. Daher
limitieren wir anders als in Deutschland die Fördersumme und haben
auch eine jährliche Degression eingebaut. Damit begrenzen wir trotz
eines ambitionierten Ausbauplans die Kostensteigerungen für die
Konsumenten", betont Mitterlehner. Während ein durchschnittlicher
Haushalt in Deutschland 2014 rund 220 Euro an Ökostromkosten zahlen
wird, werden es in Österreich 68 Euro sein - also umgerechnet knapp
5,6 Euro pro Monat bei einem Verbrauch von 3.500 kWh.

Die neuen Ökostrom-Tarife im Detail

Windkraft

Für neu eingereichte Windkraft-Anlagen sind in der Tarifverordnung
9,36 Cent/kWh für 2014 und 9,27 Cent/kWh für 2015 vorgesehen. Das
entspricht einer Absenkung um jeweils ein Prozent und soll einen
Anreiz für den Anlagenbau an effizienten Standorten sowie die
Weiterentwicklung der Technologie bieten.

Photovoltaik

Bei der Photovoltaik gibt es weiterhin einen Schwerpunkt auf
gebäudeintegrierte Projekte, die gesamtwirtschaftlich und
energiepolitisch sinnvoller sind als Anlagen auf Freiflächen und die
mehr Wertschöpfung im Inland bewirken sowie die kostengünstigere
Selbstversorgung forcieren. Aufgrund der stark gesunkenen
Investitionskosten bei PV-Anlagen werden die Tarife für
gebäudeintegrierte PV-Anlagen um 28 Prozent gesenkt. Aufrecht bleibt
die bewährte Kombination aus dem gleichbleibenden
Investitionszuschuss und dem Einspeisetarif. Damit soll vor allem die
dezentrale Eigenversorgung mit erzeugtem PV-Strom anstatt einer
Volleinspeisung in das Netz forciert werden. Im Detail gibt es für
gebäudeintegrierte PV-Anlagen einen Kombinationstarif von 12,50 Cent
pro kWh plus einem Zuschuss von 30 Prozent der Investitionskosten mit
maximal 200 Euro Zuschuss pro Kilowatt. Das entspricht in Summe rund
14,80 Cent pro kWh. Bei Anlagen auf Freiflächen werden für nächstes
Jahr 10 Cent pro kWh verordnet.

Um ein Ausschöpfen des Fördertopfes durch nur wenige Großanlagen zu
vermeiden, wird zudem die Fördergrenze auf Anlagen mit einer
Engpassleistung von maximal 350 kWp (bisher 500 kWp) gesenkt. Sollten
Förderwerber bereits genehmigte Anlagenbescheide von über 350 kWp
besitzen, so können sie diese Förderanträge einreichen, da eine
nachträgliche Reduzierung der Anlagengröße auf maximal 350 kWp
möglich ist.

Für 2015 werden die PV-Tarife offen gehalten, um die weitere
Kostenentwicklung zu berücksichtigten bzw. die Folgen des
Zollabkommens der EU mit China zu beobachten. Für den Fall, dass es
zu keiner weiteren Anpassung kommt, gilt die gesetzliche
Abschlagsregelung in Höhe von acht Prozent. Außerdem wird zur
Verringerung von Konflikten bei der Landnutzung die PV-Förderung für
2015 ausschließlich für PV-Anlagen auf Gebäuden oder sonstigen
baulichen Anlagen bereitgestellt. Zudem wird ab 2015 die Förderung
für Gebäude-Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung von über
200 kWp ausgeschlossen. Damit gibt es schon jetzt Planungssicherheit
für 2015.

Kleinwasserkraft

Für neue oder revitalisierte Kleinwasserkraftanlagen gibt es eine
Wahlmöglichkeit zwischen einer Investitionsförderung von maximal 30
Prozent und einem gestaffelten Einspeisetarif über 13 Jahre. Dafür
wird eine Staffelung der Tarife für 2014 beginnend mit 10,44 Cent pro
kWh für die ersten 500.000 kWh produzierten Wasserkraftmengen (neue
Kleinstanlagen) und bis zu 4,92 Cent pro kWh für
Stromerzeugungsmengen über 7.500.000 kWh (neue Anlagen mit 2 MW)
geschaffen (-1%). Das Zonentarifmodell berücksichtigt, dass die
Erzeugungskosten je Kilowattstunde mit zunehmender Leistungsklasse
stetig sinken. Auch für 2015 werden die Tarife mit einem Abschlag von
einem Prozent versehen und liegen in einer Bandbreite von 10,34 bis
4,87 Cent pro kWh. Damit wird auch ein dem Ökostromgesetz
entsprechendes klares Signal gesetzt, Kleinwasserkraft verstärkt zu
nutzen, wenn ein Ausbau umwelt- und naturverträglich möglich ist.

Rohstoffabhängige Anlagen

Bei rohstoffabhängigen Ökostromtechnologien (Biomasse, Biogas) wird
mehr denn je auf eine optimale Rohstoffnutzung geachtet:
Stromerzeugung aus diesen Rohstoffen wird nur dann mit
Einspeisetarifen gefördert, wenn gleichzeitig mit der Stromerzeugung
auch Wärme effizient erzeugt und genutzt wird. Der große Vorteil
dieser Anlagen ist die hohe wetterunabhängige Verfügbarkeit, weshalb
sie einen gut prognostizierbaren und daher wichtigen Beitrag zur
Versorgungssicherheit leisten. Bei der Biomasse (z.B.
Hackschnitzel-Anlagen) liegen die Einspeisetarife für neue Anlagen im
Jahr 2014 je nach Größe bzw. Leistungsstärke in einer Bandbreite von
10,83 Cent pro kWh für große Anlagen bis 17,73 Cent pro kWh für
kleine Anlagen, was einer Senkung von einem Prozent entspricht. Auch
bei Biogas liegen die neuen Tarife um ein Prozent niedriger, je nach
Anlagengröße also zwischen 12,80 und 19,31 Cent pro kWh. Auch für
2015 sollen die Tarife bei den rohstoffabhängigen Anlagen jeweils um
ein Prozent reduziert werden.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | MWA

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel