- 12.12.2013, 14:41:51
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NÖGKK informiert: Neue Beträge in der Krankenversicherung
St. Pölten (OTS) - Ab 1. Jänner 2014 gelten wieder neue Beträge in
der Krankenversicherung (für den Bereich des Allgemeinen
Sozialversicherungsgesetzes/ASVG): Die Höchstbeitragsgrundlage
beträgt künftig monatlich 4.530,00 Euro, für Sonderzahlungen gilt ein
Höchstbetrag von jährlich 9.060,00 Euro. Auch die
Geringfügigkeitsgrenze wird angehoben. Sie liegt bei 395,31 Euro pro
Monat bzw. 30,35 Euro pro Tag.
Die Rezeptgebühr macht im neuen Jahr 5,40 Euro aus. Für die
Befreiung von der Rezeptgebühr muss ein Antrag gestellt werden. Es
gelten folgende neue Grenzbeträge: und zwar für Personen, deren
monatliche Nettoeinkünfte 857,73 Euro (für Alleinstehende) bzw.
1.286,03 Euro (für Ehepaare) nicht übersteigen. Ebenso gilt die
Befreiung für Personen, die infolge von Leiden oder Gebrechen
überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen (chronisch Kranke), sofern
die monatlichen Nettoeinkünfte 986,39 Euro (für Alleinstehende) bzw.
1.478,93 Euro (für Ehepaare) nicht übersteigen. In allen Fällen
erhöhen sich diese Beträge für jedes Kind um 132,34 Euro.
Rezeptgebührenobergrenze: Zwei Prozent des Nettoeinkommens
Befreiungen aufgrund der Rezeptgebührenobergrenze (REGO) enden mit
dem 31. Dezember eines Kalenderjahres. Die Rezeptgebühren sind daher
ab dem 1. Jänner 2014 wiederum bis zum Erreichen der
Rezeptgebührenobergrenze zu bezahlen (d. h. so lange, bis der Betrag
von zwei Prozent des jeweiligen Nettoeinkommens erreicht wird). Das
Service-Entgelt für die E-Card, das im November 2014 für das Jahr
2015 fällig wird, beträgt 10,55 Euro.
Kinderbetreuungsgeld: Neue Zuverdienstgrenze
Das tägliche Kinderbetreuungsgeld bei einer Bezugsdauer von 30
Monaten (plus sechs Monate bei Teilung mit dem Partner) macht täglich
14,53 Euro aus. Bei der Wahl anderer Kinderbetreuungsgeld-Varianten
fallen folgende tägliche Beträge an: Bezugsdauer von 20 Monaten (plus
vier Monate bei Teilung mit dem Partner): 20,80 Euro. Bezugsdauer von
15 Monaten (plus drei Monate bei Teilung mit dem Partner): 26,60
Euro. Bezugsdauer von zwölf Monaten (plus zwei Monate bei Teilung mit
dem Partner): 33,00 Euro.
Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld mit maximal 14 Monaten
Bezugsdauer (davon mindestens zwei Monate der andere Elternteil) in
der Höhe von 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens liegt zwischen
33,00 Euro und maximal 66,00 Euro.
Die Zuverdienstgrenze stellt auf die Einkünfte desjenigen
Elternteiles ab, der das Kinderbetreuungsgeld bezieht. Die
Zuverdienstgrenze für 2014 beträgt 60 Prozent des letzten Einkommens
(individueller Grenzbetrag) oder 16.200,00 Euro (absoluter
Grenzbetrag). Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld ist 2014
ein Zuverdienst von 6.400,00 Euro möglich.
Bezieherinnen oder Bezieher einer Pauschalvariante können maximal
für ein Jahr ab Antragstellung eine Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
in der Höhe von täglich 6,06 Euro beziehen. Die Zuverdienstgrenze
liegt für Bezugszeiträume ab 1. Jänner 2014 für die Antragstellerin
bzw. den Antragsteller bei jährlich 6.400,00 Euro und für den Partner
bzw. die Partnerin bei 16.200,00 Euro.
Info: Von 1 Euro des Sozialversicherungsbeitrages verbleiben
lediglich 20 Cent der NÖ Gebietskrankenkasse. Um Verwaltungskosten zu
sparen, hebt die Krankenkasse die restlichen 80 Cent für andere
Stellen (Pensionsversicherung, Unfallversicherung,
Arbeitslosenversicherung etc.) ein und leitet diese sofort weiter.
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