- 12.12.2013, 14:41:51
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NÖGKK informiert: Neue Beträge in der Krankenversicherung
St. Pölten (OTS) - Ab 1. Jänner 2014 gelten wieder neue Beträge in
 der Krankenversicherung (für den Bereich des Allgemeinen
 Sozialversicherungsgesetzes/ASVG): Die Höchstbeitragsgrundlage
 beträgt künftig monatlich 4.530,00 Euro, für Sonderzahlungen gilt ein
 Höchstbetrag von jährlich 9.060,00 Euro. Auch die
 Geringfügigkeitsgrenze wird angehoben. Sie liegt bei 395,31 Euro pro
 Monat bzw. 30,35 Euro pro Tag.
Die Rezeptgebühr macht im neuen Jahr 5,40 Euro aus. Für die
 Befreiung von der Rezeptgebühr muss ein Antrag gestellt werden. Es
 gelten folgende neue Grenzbeträge: und zwar für Personen, deren
 monatliche Nettoeinkünfte 857,73 Euro (für Alleinstehende) bzw.
 1.286,03 Euro (für Ehepaare) nicht übersteigen. Ebenso gilt die
 Befreiung für Personen, die infolge von Leiden oder Gebrechen
 überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen (chronisch Kranke), sofern
 die monatlichen Nettoeinkünfte 986,39 Euro (für Alleinstehende) bzw.
 1.478,93 Euro (für Ehepaare) nicht übersteigen. In allen Fällen
 erhöhen sich diese Beträge für jedes Kind um 132,34 Euro.
Rezeptgebührenobergrenze: Zwei Prozent des Nettoeinkommens
Befreiungen aufgrund der Rezeptgebührenobergrenze (REGO) enden mit
 dem 31. Dezember eines Kalenderjahres. Die Rezeptgebühren sind daher
 ab dem 1. Jänner 2014 wiederum bis zum Erreichen der
 Rezeptgebührenobergrenze zu bezahlen (d. h. so lange, bis der Betrag
 von zwei Prozent des jeweiligen Nettoeinkommens erreicht wird). Das
 Service-Entgelt für die E-Card, das im November 2014 für das Jahr
 2015 fällig wird, beträgt 10,55 Euro.
Kinderbetreuungsgeld: Neue Zuverdienstgrenze
Das tägliche Kinderbetreuungsgeld bei einer Bezugsdauer von 30
 Monaten (plus sechs Monate bei Teilung mit dem Partner) macht täglich
 14,53 Euro aus. Bei der Wahl anderer Kinderbetreuungsgeld-Varianten
 fallen folgende tägliche Beträge an: Bezugsdauer von 20 Monaten (plus
 vier Monate bei Teilung mit dem Partner): 20,80 Euro. Bezugsdauer von
 15 Monaten (plus drei Monate bei Teilung mit dem Partner): 26,60
 Euro. Bezugsdauer von zwölf Monaten (plus zwei Monate bei Teilung mit
 dem Partner): 33,00 Euro.
Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld mit maximal 14 Monaten
 Bezugsdauer (davon mindestens zwei Monate der andere Elternteil) in
 der Höhe von 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens liegt zwischen
 33,00 Euro und maximal 66,00 Euro. 
 Die Zuverdienstgrenze stellt auf die Einkünfte desjenigen
 Elternteiles ab, der das Kinderbetreuungsgeld bezieht. Die
 Zuverdienstgrenze für 2014 beträgt 60 Prozent des letzten Einkommens
 (individueller Grenzbetrag) oder 16.200,00 Euro (absoluter
 Grenzbetrag). Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld ist 2014
 ein Zuverdienst von 6.400,00 Euro möglich.
Bezieherinnen oder Bezieher einer Pauschalvariante können maximal
 für ein Jahr ab Antragstellung eine Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
 in der Höhe von täglich 6,06 Euro beziehen. Die Zuverdienstgrenze
 liegt für Bezugszeiträume ab 1. Jänner 2014 für die Antragstellerin
 bzw. den Antragsteller bei jährlich 6.400,00 Euro und für den Partner
 bzw. die Partnerin bei 16.200,00 Euro.
Info: Von 1 Euro des Sozialversicherungsbeitrages verbleiben
 lediglich 20 Cent der NÖ Gebietskrankenkasse. Um Verwaltungskosten zu
 sparen, hebt die Krankenkasse die restlichen 80 Cent für andere
 Stellen (Pensionsversicherung, Unfallversicherung,
 Arbeitslosenversicherung etc.) ein und leitet diese sofort weiter.
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