Wien (OTS) - In seiner gestrigen Sitzung hat der Trägerverein des
Presserats - ihm gehören die Journalistengewerkschaft (gpa-djp), der
Zeitungsverband (VÖZ), der Regionalmedienverband (VRM), der
Presseclub Concordia, der Verein der Chefredakteure und der
Zeitschriften- und Fachmedienverband (ÖZV) an - einstimmig
beschlossen, den Schutz vor Diskriminierungen durch Medien im
Ehrenkodex für die österreichische Presse besser zu verankern.
Das Diskriminierungsverbot wurde in einen eigenen Punkt 7 des
Ehrenkodex aufgenommen und lautet: "Jede Diskriminierung wegen des
Alters, einer Behinderung, des Geschlechts sowie aus ethnischen,
nationalen, religiösen, sexuellen, weltanschaulichen oder sonstigen
Gründen ist unzulässig."
Die neue Bestimmung führt nun auch Diskriminierungen wegen einer
Behinderung oder wegen des Geschlechts an, die bisher im Ehrenkodex
nicht ausdrücklich erwähnt worden sind. Gerade Menschen mit
Behinderung sind über Jahrhunderte hindurch ausgegrenzt worden. Der
Presserat möchte durch den ausdrücklichen Hinweis auf den
Schutzanspruch dieser Bevölkerungsgruppe im Ehrenkodex ein Zeichen
setzen und einen Beitrag zur Integration behinderter Menschen
leisten.
Auch der Schutz vor Diskriminierungen wegen des Geschlechts ist dem
Presserat ein Anliegen. Die beiden Senate des Presserats haben
bereits in einigen Entscheidungen deutlich gemacht, dass sie
Diskriminierungen gegenüber Frauen in Zeitungsartikeln nicht
zulassen.
Oscar Bronner, Präsident des Trägervereins, zur neuen Bestimmung:
"Medien haben auch die Aufgabe, Vorurteile abzubauen. Der Schutz
Schwacher, von Minderheiten oder von anderen gesellschaftlichen
Gruppen vor medialer Diffamierung und Desavouierung betrifft die
Menschenwürde im Kern. Allen Beteiligten beim Presserat ist es
wichtig, Diskriminierungen durch Medien anzuprangern."
In der Sitzung wurden außerdem einige Bestimmungen in der
Verfahrensordnung für die Senate des Presserats abgeändert. Ziel
dabei war es, die Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.
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