• 19.11.2013, 08:00:38
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Familienbund: Wahrung der Interessen der Kinder

Internationaler Tag der Kinderrechte, 2 Jahre Kinderrechtskonvention in Österreich

Utl.: Internationaler Tag der Kinderrechte,
2 Jahre Kinderrechtskonvention in Österreich =

Wien/St. Pölten (OTS) - Am 20. November ist der Internationale Tag
der Kinderrechte. Die Kinderrechtskonvention (KRK) ist ein
internationaler Vertrag, der von 192 Staaten ratifiziert wurde.
Beschlossen wurde die KRK von der UNO im Jahr 1989. Österreich hat
das Übereinkommen am 26. Jänner 1990 unterzeichnet.

"" Wohlergehen des Kindes im Mittelpunkt aller öffentlichen
Überlegungen

"Im Artikel 3 der Kinderrechtskonvention wird festgehalten, dass
das Wohlergehen des Kindes im Mittelpunkt stehen muss. Ebenso wird
darin definiert, dass Kinder ein Recht auf Gleichbehandlung haben und
bei allen Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen das Wohl
des Kindes eine vorrangige Erwägung sein muss", erläutert
Familienbund-Präsident Vizebgm. Mag. Bernhard Baier und fragt sich in
diesem Zusammenhang:

"Wie kann es sein, dass Österreich es schafft, alle Leistungen wie
Pensionen, Gehälter sogar das km-Geld an den Index anzupassen, aber
die einzigen Leistungen, die keine Wertanpassung erfahren, die sind,
die den Kinder zugute kommen: die Familienleistungen? War die
Aufnahme der Kinderrechte in die österreichische Bundes-Verfassung
2011 eine gesellschaftspolitische Augenauswischerei? Wieso wird
dieser dringende Akt der Gleichstellung (ebenfalls in der KRK
verankert) nach wie vor von unserer Bundesregierung auf die lange
Bank geschoben?

Es kann nicht angehen, dass die einzige Möglichkeit der
Budgetfinanzierung eine Ausbeutung der Familien und somit der Kinder
ist. Dies sei anlässlich des internationalen Tages der Kinderrechte
den Regierungsverhandelnden ins Stammbuch geschrieben!", so der
Österreichischer Familienbundpräsident.

"" Recht auf Elternzeit

Ebenso wird im Artikel 3 der Kinderrechtskonventionen
festgehalten: Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche und
direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht
seinem Wohl entgegen. Leider geht der Trend in Österreich durch
staatliche Vorgaben in eine ganz andere Richtung. Immer mehr wird auf
außerhäusliche Betreuung gedrängt, egal wie es Kindern dabei geht.

Kinder brauchen, um gesund aufzuwachsen, Beständigkeit bei ihren
Bezugspersonen. Diese kann keine öffentliche oder private
Kinderbetreuung, so gut sie auch sein mag, ersetzen. Kinder brauchen
Elternzeit. Kinder brauchen Ruhe, Zuwendung und Aufmerksamkeit",
erklärt Familienbund-Präsident Vizebgm. Mag. Bernhard Baier
anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrechte.

"Es mag schon sein, dass es Elternhäuser gibt, wo diese
Familienzeiten nicht ausreichend gelebt werden. Diese Eltern
brauchen Unterstützung, wie sie ihre Aufgabe als Eltern besser
erfüllen können und nicht die Überreglementierung von staatlicher
Hand.

Der Familienbund bietet Eltern Information und Beratung in seinen
Eltern-Kind-Zentren und Beratungsstellen in Form von Elternschulen,
Elternbildung und ganz niedrigschwelligen Angeboten wie den
Eltern-Kind-Cafes an. Eltern wie Kinder haben ein Grundbedürfnis
miteinander Zeit zu verbringen. Diesem muss in allen Überlegungen zu
Kinderbetreuungseinrichtungen und Vereinbarkeit von Berufs- und
Familienleben Rechnung getragen werden - im Sinne der
Kinderrechtskonvention", schließt Baier.

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