Wien (OTS) - Der Presserat hat einige Mitteilungen mit Bezug zum
NR-Wahlkampf erhalten, über die der Senat 2 nun entschieden hat.
Dabei betonte der Senat das generelle Prinzip, wonach Personen, die
am politischen Leben teilnehmen, mehr Kritik und Polemik aushalten
müssen als die Durchschnittsbürger.
Standard.at - Vergleich Frank Stronachs mit "verwirrtem Opa"
Eine Leserin kritisierte den Artikel "Opas Welt, Straches Beitrag",
erschienen am 12.09.2013 auf www.derstandard.at. In dem Kommentar
wird Frank Stronach mit einem "verwirrten Opa" verglichen. Nach
Meinung der Leserin sei dies eine Herabwürdigung des Alters.
Der Senat hat beschlossen, in dieser Angelegenheit kein Verfahren
einzuleiten.
Die Bezeichnung als "Opa" wertete der Senat nicht als verletzend.
Dass die Autorin des Kommentars Frank Stronach bei einem Auftritt in
einer Fernsehdiskussion als verwirrt empfand, ist ihr persönlicher
Eindruck. Derartige subjektive Wertungen sind für Kommentare typisch,
bei denen die Meinungsfreiheit besonders weit reicht und auch
Standpunkte vertreten werden können, die mitunter sogar verstören
oder schockieren. Hinzu kommt, so der Senat weiter, dass die Wertung
der Autorin an einem gewissen Tatsachensubstrat anknüpft. Dem Senat
ist aus eigener Wahrnehmung bekannt, dass Frank Stronach nicht immer
stringent argumentiert.
Profil - Bezeichnung Frank Stronachs als "Lachnummer"
Ein Leser kritisierte das Titelbild des Magazins "Profil" vom
16.09.2013, auf dem Frank Stronach gezeigt wird. Der Text dazu
lautet: "Die Lachnummer - Absurde Fernsehauftritte, skurrile
Forderungen, Absturz in den Umfragen." Nach Ansicht des Lesers sei
diese Veröffentlichung diskriminierend.
Auch in diesem Fall hat der Senat kein Verfahren eingeleitet.
Die Bezeichnung als "Lachnummer" ist laut Senat eine Wertung, die
durch die darunter angeführten Punkte - "absurde Fernsehauftritte,
skurrile Forderungen, Absturz in den Umfragen" - untermauert wurde.
Diese Wertung ist nicht völlig von der Hand zu weisen, zumal dem
Senat aus eigener Wahrnehmung bekannt ist, dass einige Forderungen
Frank Stronachs höchst ungewöhnlich sind. Nach Ansicht des Senats lag
die Wertung innerhalb des Rahmens der an einem Politiker erlaubten
Kritik.
"Österreich" - Bezeichnung Michael Spindeleggers als "Spindi"
Ein Leser beanstandete die Schlagzeile "TV brutal: Heute Frank gegen
Spindi", erschienen in der Tageszeitung "Österreich" am 03.09.2013.
Der Leser sah in der Bezeichnung "Spindi" für Vizekanzler
Spindelegger eine Herabwürdigung.
Der Senat 2 teilte diesen Standpunkt nicht und bewertete den
Spitznamen "Spindi" nicht als beleidigend.
Außerdem hielt der Senat fest, dass dieser Spitzname auch in
ÖVP-Kreisen verwendet wird und möglicherweise ein Versuch ist, bei
den Wählern volksnäher zu wirken.
MITTEILUNGEN VON LESERINNEN UND LESERN
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der beiden
Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
In den vorliegenden Fällen ist der Senat 2 aufgrund von Mitteilungen
von Leserinnen und Lesern tätig geworden und hat seinen
medienethischen Standpunkt geäußert. Die Medieninhaberinnen der
Tageszeitung "Der Standard" und des Magazins "Profil" haben sich der
Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats unterworfen, die
Medieninhaberin der Tageszeitung "Österreich" hat sich dieser
Schiedsgerichtsbarkeit hingegen nicht unterworfen.
Die Ausführungen des Senats im Langtext finden Sie unter
www.presserat.at.
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