• 23.10.2013, 11:23:45
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  • OTS0107 OTW0107

Klimt-Foundation will rasch eine faire und gerechte Lösung im Fall Felsövanyi

Entsprechende Schritte sind gesetzt

Utl.: Entsprechende Schritte sind gesetzt =

Wien (OTS) - Die Klimt-Foundation und ihre Organe bedauern
ausdrücklich das Ableben von Dr. Anthony Felsövanyi; sie spricht den
Hinterbliebenen ihr Beileid aus.

Entgegen den Ausführungen der IKG in ihrer Presseaussendung vom
23.10.2013 (OTS 0023 5 II 0376 IKG0001) ist der Zweck der
Klimt-Foundation unter anderem die Provenienzforschung und der
Abschluss von fairen und gerechten Lösungen mit Erben von Opfern des
Nationalsozialismus. Im Folgenden sei die Stiftungsurkunde zitiert
(Hervorhebungen durch den Aussender):

§ 3 Zweck der Privatstiftung

(1) Die Privatstiftung verfolgt gemeinnützige, kultur- und
kunsthistorische, wissenschaftliche und ausbildende Zwecke; davon
mitumfasst ist die Aufgabe, das von Gustav Klimt und in Wien um 1900
hinterlassene kultur- und kunsthistorische Erbe zu bewahren, zu
verbreiten und gegebenenfalls in kultur- und kunsthistorischem Sinn
einen Gegenwartsbezug herzustellen, vor allem betreffend das
Stiftungsvermögen, und dessen Zugänglichkeit für die - insbesondere
österreichische - Öffentlichkeit sowie dessen dokumentarische und
wissenschaftliche Aufarbeitung EINSCHLIESSLICH PROVENIENZFORSCHUNG ZU
GEWÄHRLEISTEN. Es soll insbesondere die von Gustav Klimt initiierte
und in Wien zu Beginn des 20. Jahrhunderts entstandene Strömung des
Jugendstils / Moderne in ihrer Bedeutung für die kulturelle
Entwicklung Österreichs dargestellt und erfasst werden.

(2) Weiters sollen Leben und Werk des Filmregisseurs Gustav Ucicky
(1899 bis 1961), Sohn von Gustav Klimt, dokumentiert und
wissenschaftlich aufgearbeitet sowie dessen Nachlass betreut werden.

§ 2 Stiftungsvermögen

[...]

(2) Sollten sich Teile des Stiftungsvermögens zwar rechtmäßig im
Eigentum der Privatstiftung befinden, aber zuvor Gegenstand eines
Rechtsgeschäftes oder einer Rechtshandlung gemäß § 1 des
Nichtigkeitsgesetzes, BGBl. Nr. 106/1946, und nicht Gegenstand von
Rückstellungen an die / Vergleichen mit den ursprünglichen
Eigentümer/n oder deren Rechtsnachfolger/n von Todes wegen gewesen
sein, WIRD DIE PRIVATSTIFTUNG INSOWEIT GERECHTE UND FAIRE LÖSUNGEN IM
SINNE DER WASHINGTON PRINCIPLES VOM 03.12.1998 ANSTREBEN.

Provenienzforschung längst beauftragt - mit Ergebnissen ist
noch heuer zu rechnen

Dr. Andreas Nödl, Rechtsanwalt und Berater bei der Errichtung der
Klimt-Foundation: "Mit diesen Bestimmungen in der Stiftungsurkunde
wurde eine solide rechtliche Basis u.a. gerade für den Fall
Felsövanyi geschaffen. Es ist tragisch, dass Dr. Felsövanyi das
Ergebnis der Provenienzforschung nicht erleben konnte. Restitution
ist eine hoch sensible Materie, in Österreich lange ohne
entsprechende Sorgfalt behandelt. Umso wichtiger ist es, konsequent
Schritt für Schritt zu setzen. Noch vor der Gründung der
Klimt-Foundation hat die Stifterin Ursula Ucicky die
Provenienzforschung in die Wege geleitet und ich habe auch anlässlich
der Vorstellung der Klimt-Foundation in der Öffentlichkeit gesagt,
dass mit Nachdruck gearbeitet wird und mit einem Ergebnis noch heuer
zu rechnen sein wird. Daraus der Stifterin und der Klimt-Foundation
einen Strick drehen zu wollen und sie in ursächlichem Zusammenhang
mit dem Ableben von Dr. Felsövanyi im Alter von 99 Jahren zu bringen,
halte ich für ausgesprochen unpassend. Die Stifterin und deren
Familie waren als Juden selbst Opfer des Nationalsozialismus."

Dr. Nödl weiter: "Die gemeinnützige Klimt-Foundation mit Mag. Peter
Weinhäupl als ehrenamtlich tätigem Vorsitzendem, ist etwas wirklich
Vorbildliches. Ich kenne, bis auf ganz wenige Ausnahmen, niemanden in
Österreich, der sein Privatvermögen der Öffentlichkeit zugängig macht
und ohne gesetzliche Verpflichtung das Thema Restitution pro-aktiv
handhabt. Ich werde auch weiterhin mit dem Thema Restitution
ausschließlich sachlich umgehen."

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | EUP

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