• 17.10.2013, 10:23:39
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  • OTS0058 OTW0058

Wahlanfechtung der Nationalratswahl 2013 & Verfassungsrichter

Wien (OTS) - Eine Wahl kann nur beim Verfassungsgerichtshof
angefochten werden. Alle VfGH-Richter versuchen sich nach außen hin -
z.B. laut der VfGH-Website - als "völlig unabhängig und nicht entlang
parteipolitischer Zuordnungen" [sic!] darzustellen. Angaben zu ihren
Parteibüchern sucht man in ihrer persönlichen Vorstellung vergeblich.

Um das Ausmaß ihrer politischen Befangenheit besser beurteilen zu
können, sollten alle VfGH-Richter offenlegen, bei welcher Partei sie
Parteimitglied sind oder waren bzw. von welcher Partei sie nominiert
wurden. Das würde der EU-Austrittspartei die Entscheidung
erleichtern, ob eine Wahlanfechtung der Nationalratswahl 2013
überhaupt einen Sinn macht. Gründe gibt es jedenfalls genügend.

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