• 08.10.2013, 10:45:04
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  • OTS0084 OTW0084

Presserat: "Post von Jeannée - An die Räuber" verstößt gegen Ehrenkodex

Wien (OTS) - Der Senat 1 des Presserates beschäftigte sich in seiner
letzten Sitzung mit der Glosse "Post von Jeannée - An die Räuber",
veröffentlicht auf Seite 14 der "Kronen Zeitung" vom 07.07.2013.
Das Verfahren wurde aufgrund von vier Lesermitteilungen eingeleitet.
In der Glosse berichtet der Autor von zwei Raubüberfällen, bei denen
die mutmaßlichen Täter von den Opfern offenbar in Notwehr erschossen
wurden. Der Autor hält fest, dass er eine gewisse Genugtuung
empfinde, dass es Räubern in ihrem "Job" nicht mehr so leicht gemacht
werde. Er schließt mit folgendem Satz: "Wer auf Raub ausgeht, muss
mit einer Kugel rechnen. Mehr noch - er hat sie verdient!"

Nach Auffassung des Senats verstößt die Glosse, insbesondere die
Aussage, dass Räuber eine Kugel verdient hätten, gegen die
Menschenwürde, die über Punkt 5.1 des Ehrenkodex für die
österreichische Presse geschützt ist.
Die Äußerung des Autors konnte laut Senat auch nicht mit der Presse-
und Meinungsfreiheit gerechtfertigt werden, obwohl sie bei
Kommentaren sicherlich weit reicht.

SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND VON MITTEILUNGEN VON LESERN
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der beiden
Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
Im vorliegenden Fall hat der Senat 1 des Presserats aufgrund mehrerer
Mitteilungen von Leserinnen und Lesern ein Verfahren durchgeführt
(selbständiges Verfahren aufgrund von Mitteilungen). In diesem
Verfahren äußert der Senat seine Meinung, ob ein Artikel den
Grundsätzen der Medienethik entspricht. Von der Möglichkeit, an dem
Verfahren teilzunehmen, hat die Medieninhaberin der "Kronen Zeitung"
nicht Gebrauch gemacht.
Bisher hat sich die Medieninhaberin der "Kronen Zeitung" der
Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats nicht unterworfen und im
Verfahren keine Stellungnahme abgegeben.

Die Entscheidung im Langtext finden Sie auf der Homepage des
Presserates (www.presserat.at).

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OPR

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