• 02.10.2013, 11:12:21
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  • OTS0071 OTW0071

Zweiter Wiener Einkommensbericht veröffentlicht

Einkommenstransparenz als Schritt zur Gleichstellung

Utl.: Einkommenstransparenz als Schritt zur Gleichstellung =

Wien (OTS) - Der Wiener Landtag hat 2011 in einer freiwilligen
Selbstverpflichtung beschlossen, die Gehälter der
MagistratsbeamtInnen transparent zu veröffentlichen und einen
jährlichen Einkommensbericht zu gestalten. Der jährliche Bericht zur
Einkommenstransparenz soll die Gehaltsunterschiede zwischen
weiblichen und männlichen Bediensteten aufzeigen, die Möglichkeit
schaffen gegensteuernde Maßnahmen zu ergreifen und die
Gehälter-Transparenz erhöhen.

Insgesamt waren im Jahr 2012 28.111 Frauen und 27.523 Männer bei
der Gemeinde Wien vollzeitbeschäftigt, das entspricht einem
Frauenanteil von 50,5 Prozent. In den Berufsfeldern
KanalarbeiterInnen, Müllauflegerlnnen sowie Monteurlnnen ist kein
Vergleich möglich, da hier nur Männer tätig sind. Im Durchschnitt
verdienen Frauen um 12,29 Prozent weniger als Männer bzw. liegt das
Medianeinkommen der Frauen um 10,99 Prozent unter jenem der Männer.
Im Vergleich zu der Gesamtheit der unselbstständig Beschäftigten in
Wien fällt der Einkommensunterschied deutlich niedriger aus. Auf
Basis von Daten der Lohnsteuerstatistik liegt das durchschnittliche
Einkommen der unselbstständig und ganzjährig vollzeitbeschäftigten
Männer um 23,8 Prozent über jenem der Frauen.

Das gleichstellungspolitische Ziel ist und bleibt die Beseitigung
von Einkommensunterschieden zwischen Frauen und Männern. Geschlecht
ist kein Faktor, der die Entlohnung von Bediensteten der Gemeinde
Wien bestimmen darf. Damit will die Gemeinde Wien als größte
Dienstgeberin in Wien ihren Beitrag zur Schließung der
Einkommensschere leisten.

Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat die Ergebnisse zu analysieren
und Maßnahmen zur Beseitigung von etwaigen Ungleichbehandlungen im
Gleichstellungsprogramm zu inkludieren. Der Bericht zur
Einkommenstransparenz ist jährlich bis zum 1.Oktober zu erstellen und
ist von der amtsführenden Stadträtin für Personalangelegenheiten auf
der Internet-Homepage www.gemeinderecht.wien.at zu veröffentlichen.
(Schluss) grs

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NRK

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