- 20.09.2013, 12:49:07
- /
- OTS0154 OTW0154
Kopf: Skandal im ORF-Sender FM4 - Aufruf zum Gesetzesbruch
ÖVP-Klubobmann und Mediensprecher erwartet klare Reaktionen von ORF-Spitze
Utl.: ÖVP-Klubobmann und Mediensprecher erwartet klare Reaktionen
von ORF-Spitze =
Wien (OTS/ÖVP-PK) - ÖVP-Klubobmann und Mediensprecher Karlheinz Kopf
ist entsetzt darüber, dass der ORF heute Morgen offen zum
Gesetzesbruch aufgerufen hat. "Das kann nicht unkommentiert bleiben
und wird Folgen haben müssen", so Kopf heute, Freitag.
Zum Hintergrund: Heute, Freitagfrüh, hat FM4 - ein Sender des ORF -
Hörerinnen und Hörer dazu aufgerufen, einer Mitarbeiterin (britische
Staatsbürgerin, die bei uns nicht wahlberechtigt ist) eine Wahlkarte
zu spendieren, damit sie in Österreich wählen kann. "Damit ruft der
ORF - entgegen seinem Auftrag - Bürger auf, ihr Wahlrecht zu
verschenken. Das ist ein eindeutiger Aufruf zum Ungehorsam gegen
Gesetze (Paragraph 281 StGB Aufforderung zum Ungehorsam gegen
Gesetze) und wird mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet",
stellte Kopf klar.
FM4 springe damit eindeutig auf eine Aktion der Grünen auf. Mit deren
Aufruf "Wahlwexel-Jetzt" wollen die Grünen Österreicherinnen und
Österreicher mit gültigem Wahlrecht dazu bewegen, ihre Stimme mittels
Wahlkarte und/oder/Briefwahl jemanden zu überlassen, der kein
Stimmrecht hat, und so ihre Forderung nach einem Wahlrecht für
Ausländer unterstreichen. "Das ist eindeutig ein Aufruf zum
Gesetzesbruch, den FM4 jetzt übernommen hat", kritisiert Kopf, der
schon in der Nationalratssondersitzung vor zwei Tagen darauf
hingewiesen hat, dass die Grünen mit einer solchen Vorgangsweise "die
Demokratie mit Füßen treten."
"Ein solches Verhalten ist von niemandem - und schon gar nicht vom
öffentlich rechtlichen Rundfunk - zu akzeptieren. Gerade der ORF hat
sich - wie alle anderen Organe - an die Regeln und Gesetze zu halten.
Ich erwarte mir daher klare Reaktionen von der ORF-Spitze. So kann es
nicht weitergehen", schloss Kopf.
(Schluss)
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VPK






