- 18.09.2013, 11:10:01
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NÖGKK: alle Infos zur Studentenversicherung
NÖ Gebietskrankenkasse rät: rechtzeitig über kostenlose Mitversicherung informieren oder Alternativen checken
Utl.: NÖ Gebietskrankenkasse rät: rechtzeitig über kostenlose
Mitversicherung informieren oder Alternativen checken =
St. Pölten (OTS) - Im Herbst startet an den Universitäten und
(Fach-)Hochschulen das neue Wintersemester. Für viele beginnt mit dem
Studium ein neuer Lebensabschnitt. Leicht möglich, dass man bei der
Fülle an administrativen Aufgaben auf den Krankenversicherungsschutz
vergisst. Wie lange Studierende in der sozialen Krankenversicherung
bei den Eltern mitversichert sind bzw. welche Möglichkeiten es danach
gibt, erfährt man bei der NÖ Gebietskrankenkasse (NÖGKK).
Mitversicherung mit den Eltern
"Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind automatisch bis
zur Vollendung des 18. Lebensjahres (= 1. Tag vor dem 18. Geburtstag)
mit den Eltern mitversichert, sofern sie nicht schon vorher einen
eigenen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz haben", erklärt
NÖGKK-Obmann KR Gerhard Hutter. Wird danach eine Schule oder
Universität besucht, kann die kostenlose Mitversicherung bis zum 27.
Lebensjahr verlängert werden. Wird für das Kind noch Familienbeihilfe
bezogen, verlängert die NÖGKK automatisch die Mitversicherung.
Besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe, müssen eine Schulbesuchs-
oder Studienbestätigung sowie ein Studienerfolgsnachweis bzw. im 2.
Abschnitt ein Nachweis über das positive Ablegen der 1. Diplomprüfung
vorgelegt werden.
Hutter: "Damit Kinder über 18 Jahren nicht unbemerkt aus dem
Versicherungsschutz fallen, bietet die NÖGKK einen besonderen
Service: Rund 2 Monate vor Ende der beitragsfreien Mitversicherung
werden die Eltern schriftlich informiert, dass der
Versicherungs-schutz endet."
Selbstversicherung für Studierende
Studierende, die keinen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz haben
und auch nicht mehr die Voraussetzungen für die kostenlose
Mitversicherung erfüllen, können sich bei der NÖGKK freiwillig
versichern lassen. Die Selbstversicherung kostet heuer monatlich
51,55 Euro. Ob die Voraussetzungen für die Studentenversicherung
erfüllt werden, erfährt man direkt bei der NÖGKK oder über den
Online-Ratgeber "Selbstversicherung für Studentinnen und Studenten"
unter www.noegkk.at.
Geringfügige Beschäftigung
Wer neben dem Studium eine geringfügige Beschäftigung ausübt
(Geringfügigkeitsgrenze liegt heuer bei Euro 386,80 pro Monat), ist
nur unfallversichert und kann sich preiswert in der Kranken- und
Pensionsversicherung selbst versichern lassen. Die Voraussetzungen
kann man ebenso direkt bei der NÖGKK oder über den Online-Ratgeber
"Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung" unter
www.noegkk.at abfragen.
Für alle Studentinnen und Studenten, die es in die Ferne zieht, rät
Obmann Hutter: "Vor Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums im
Ausland ist es sinnvoll, sich rechtzeitig bei der NÖGKK über
Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung des Versicherungs-schutzes sowie
den Leistungsumfang im jeweiligen Land zu erkundigen, um unliebsame
Überraschungen zu vermeiden."
Detaillierte Infos für Studierende gibt es unter der Tel.Nr.
050899-6100, auf der Homepage der NÖGKK unter www.noegkk.at oder im
Ratgeber "Studentenversicherung", der in allen Service-Centern der
NÖGKK aufliegt bzw. online abrufbar ist.
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