• 13.09.2013, 10:04:32
  • /
  • OTS0059 OTW0059

Skandalöse Stimmungsmache gegen kranke Arbeitnehmer

Sozialmissbrauchsfall der Wirtschaftskammer löst sich in Luft auf

Utl.: Sozialmissbrauchsfall der Wirtschaftskammer löst sich in Luft
auf =

Linz (OTS) - Knalleffekt im jüngsten angeblichen
Sozialmissbrauchsfall der Wirtschaftskammer: Jener Arbeitnehmer, der
während seines Krankenstandes mit der Familie in Italien war, hat
sich völlig korrekt verhalten, wie die Stellungnahme der
Gebietskrankenkasse (siehe Anhang) belegt! AK-Präsident Dr. Johann
Kalliauer ist empört: "Mit einem Fall, der keiner ist, verunglimpft
die Wirtschaftskammer pauschal die Arbeitnehmer und macht Stimmung
gegen Kranke."

Der Auslandsaufenthalt des betroffenen Arbeitnehmers erfolgte mit
Bewilligung des behandelnden Facharztes und des Chefarztes der
Gebietskrankenkasse. Deshalb wurde er nach seiner Rückkehr aus
Italien auch keineswegs "zum Chefarzt zitiert", wie die
Wirtschaftskammer behauptet hat. Vielmehr hat sich der Kranke selbst
bei der Gebietskrankenkasse retour gemeldet.

Unschuldiger wurde als Sozialschmarotzer gebrandmarkt

Durch die reißerisch aufbereiteten Falschinformationen der
Wirtschaftskammer wurde der betroffene Arbeitnehmer, obwohl völlig
schuldlos, als Sozialschmarotzer gebrandmarkt und durch die Medien
gezerrt. "Dem Kollegen wurde grobes Unrecht zugefügt", betont
Kalliauer. "Da wir aus Datenschutzgründen keine personenbezogenen
Daten erhalten, bitten wir ihn, sich bei uns zu melden - er hat
selbstverständlich die uneingeschränkte Unterstützung der
Arbeiterkammer!"

Wirtschaftskammer verbeißt sich in Null-Thema

Der angeprangerte Sozialmissbrauchsfall löst sich bei etwas
näherer Betrachtung also in Luft auf. Tatsächlich ist die Debatte,
die die Wirtschaftskammer immer wieder künstlich hochzieht, völlig
überflüssig. Von den rund 833.000 Krankenstandsfällen in Jahr 2012
musste die Krankenkasse in nur 3600 Fällen - also rund 0,4 Prozent -
kontrollieren, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. In gar nur 0,09
Prozent aller Krankenstandsfälle kam es zu einer Verwarnung. "Das ist
verschwindend wenig und die Kontrollen der Krankenkasse
funktionieren. Da braucht es keine Zurufe der Wirtschaftskammer",
stellt der AK-Präsident fest.

Während sich die Wirtschaftskammer hier in ein Null-Thema
verbeißt, bleibt sie bei anderen Themen verdächtig ruhig. Da wären
zum Beispiel die Leasingfirmen, die in Oberösterreich der
Versichertengemeinschaft jährlich geschätzte 2,8 Millionen Euro
aufbürden, indem sie kranke Mitarbeiter ab- und nach der Genesung
wieder anmelden. Das Krankengeld muss die GKK zahlen, die Betriebe
entledigen sich der Pflicht zur Lohnfortzahlung."

Sozialpartnerschaft gefährdet

Abschließend merkt der AK-Präsident an, dass die Wirtschaftskammer
die Sozialpartnerschaft gefährdet, wenn sie so weitermacht. "Ich
erwarte mir von Präsident Trauner eine Klarstellung und eine
Aufklärung, warum Arbeitnehmer wider besseren Wissens immer wieder
skandalisiert werden", sagt Kalliauer. "Wir müssen uns von der
Wirtschaftskammer sagen lassen, dass wir mit dem 'Schwarzbuch' den
Wirtschaftsstandort in ein schiefes Licht rücken würden. Im Gegensatz
zur Wirtschaftskammer sind bei uns aber alle Fälle und Angaben
bestens dokumentiert."

Stellungnahme der Gebietskrankenkasse:
"Der vorliegende Verdachtsfall wurde der OÖGKK gemeldet. Wir haben
den Fall sofort geprüft. Der Krankenstand erwies sich dabei als
berechtigt. Zudem hat sich der Versicherte an die Krankenordnung
gehalten: Aufgrund des Krankheitsbildes war ein Ortswechsel im
Krankenstand zulässig - das Ansuchen wurde daher vom behandelnden
Facharzt des Patienten und auch vom Chefarzt der OÖGKK bewilligt.
Ebenso hat sich der Versicherte ordnungsgemäß nach seinem Ortswechsel
wieder zurück gemeldet. Generell gilt: Abhängig vom diagnostizierten
Krankheitsbild bedeutet ein Krankenstand nicht automatisch Bettruhe.
So dürfte - zum Beispiel - ein Opernsänger mit Stimmbandentzündung im
Krankenstand durchaus wandern gehen. Allerdings müsste er sämtliche
Tätigkeiten unterlassen, die eine Heilung seiner Krankheit, wegen der
er arbeitsunfähig ist, behindern. Er dürfte also nicht laut schreien
oder singen.Ähnlich differenziert ist z.B. auch bei den
Krankheitsbildern Bandscheibenvorfall, Krebs oder Depression
vorzugehen."

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKO

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel