• 26.08.2013, 08:00:31
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  • OTS0005 OTW0005

Glücksspiel: Verwaltungsbehörden ignorieren den Rechtsweg!

Sind einzelne Unabhängige Verwaltungssenate doch nicht unabhängig vom Einfluss amtlicher und privater Einflüsterer oder Glücksspiellobbyisten?

Utl.: Sind einzelne Unabhängige Verwaltungssenate doch nicht
unabhängig vom Einfluss amtlicher und privater Einflüsterer
oder Glücksspiellobbyisten? =

Wien (OTS) - Zum Beispiel Unabhängiger Verwaltungssenat, Außenstelle
Mistelbach. Dort wurde per Bescheid behauptet, es habe ein Verfahren
stattgefunden, obwohl es, wie dokumentiert, nur mangelhafte
Ermittlungen gab.

Es handelt sich wieder um eine Kontrolle durch das einfache Organ
der öffentlichen Aufsicht, Finanz"polizei". Wie längst
gerichtsbekannt, mangelt es diesem Organ, auch nach über 2 Jahren
"Ausbildung", an der erforderlichen Sachkenntnis, um dem gesetzlichen
Auftrag für zwingend notwendige, fachkundige Ermittlungen überhaupt
zu entsprechen.

Dabei handelt es sich somit - keineswegs - um erfahren Beamte
unter Amtseid, welche wissen, wie sie vorzugehen haben, und an deren
Angaben kein Grund zu zweifeln besteht.

Dadurch wurde sowohl gegen Verfahrensgarantien gem. Art 6 EMRK
(immerhin im Verfassungsrang), wie auch gegen das Glücksspielgesetz,
sowie das Verfahrensrecht verstoßen, weil ein echtes
zweiinstanzliches Verfahren gar nicht durchgeführt wurde. Es wurden
nicht nur Parteienanträge schlicht übergangen, sondern auch die
Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, wonach eine Entscheidung
entsprechend begründet sein muss, ignoriert.

Dass die Darlegungen zum Europarecht im Bescheid mit der
juristischen Realität wenig zu tun haben, braucht kaum noch erwähnt
zu werden. Eine Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachts des
Amtsmissbrauchs ging jedenfalls an die Korruptionsstaatsanwaltschaft,
wie verlautet.

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