• 08.08.2013, 13:26:44
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Maier: Rechtsbroschüre des Justizministeriums enthält Fehlinformationen

Rechtsexperten stellen Mängel und Fehler in Ministeriums-Broschüre fest

Utl.: Rechtsexperten stellen Mängel und Fehler in
Ministeriums-Broschüre fest =

Wien (OTS/SK) - SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier will in
einer Anfrage an die Justizministerin wissen, was sie gegen die
offensichtlichen Fehler und Falschinformationen in der Broschüre des
Justizministeriums "Alles was Recht ist" unternehmen wird.
"Rechtsexperten weisen nach, dass die Broschüre des
Justizministeriums 'Alles was Recht ist' haarsträubende Fehler und
Falschinformationen enthält, die Menschen davon abhalten können,
bestehende Rechte durchzusetzen", sagt Maier am Donnerstag gegenüber
dem SPÖ-Pressedienst. Außerdem sind auch Falschinformationen
enthalten, die Menschen in Prozesse hetzen könnten, die sie sicher
verlieren würden. Maier will nun von der Justizministerin wissen,
warum eine externe Person - gegen Entgelt - mit der Textierung einer
solchen Fachbroschüre beauftragt wurde, wenn doch die fachkundigen
JuristInnen und ExpertInnen im eigenen Haus sitzen, und ob die
Öffentlichkeit darüber informiert wird, um weiteren Schaden für
Rechtsuchende zu verhindern. ****

Als Beispiele für die Falschinformationen nennt Maier das Kapitel
"Wohnen und Nachbarschaft". So ist es schlichtweg falsch, dass die
Mietzinse durch das Mietrechtsgesetz (MRG) nur für Wohnungen in
Altbauten und in Eigentumswohnungen, wenn die Baubewilligung bis zum
8. Mai 1945 erteilt wurde, beschränkt sind. "Auch in geförderten
Neubauten, beispielsweise 1980 errichteten geförderten Häusern, sieht
das Mietrechtsgesetz Mietzinsbegrenzungsvorschriften vor", sagt
Maier.

Ein anderes Beispiel ist die Frage, wer die Kosten der Erhaltung oder
Erneuerung etwa von Wärmebereitungsgeräten in den einzelnen
Mietobjekten zu tragen hat. Die Information des Justizministeriums
dazu ist falsch, weil es seit mehr als acht Jahren ständige
Rechtsprechung ist, dass man diese Bestimmung in einem
Formularmietvertrag gerade nicht abbedingen kann beziehungsweise eine
solche Klausel ungültig ist.

Auch falsch beantwortet wird die Frage, ob jemand das tägliche
Klavierspiel seines Nachbarn ertragen muss. So behauptet das
Justizministerium ja, das Gegenteil ist der Fall. Laut einer
Entscheidung des OGH, muss man als Nachbar eine Beeinträchtigung
durch Klavierspielen über vier Stunden nicht dulden. Aus Sicht des
Konsumentenschutzsprechers ist die Justizministerin aufgefordert, so
rasch wie möglich eine Entscheidung zu treffen, ob diese
Rechtsbroschüre korrigiert oder sofort aus dem Verkehr gezogen wird.
(Schluss) bj/rm/mp

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