• 06.08.2013, 13:29:01
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  • OTS0123 OTW0123

Korun zu FALTER-Bericht: Parlamentarische Anfrage an Innenministerin

Mikl-Leitner hat Klärungsbedarf bezüglich öffentlicher Behauptungen im Zusammenhang mit Servitenklosterverhaftungen

Utl.: Mikl-Leitner hat Klärungsbedarf bezüglich öffentlicher
Behauptungen im Zusammenhang mit Servitenklosterverhaftungen =

Wien (OTS) - Die Vorabmeldung der Zeitschrift FALTER über die
Ermittlungsakte der der Schlepperei bezichtigten
Servitenklosterflüchtlinge wirft mehrere Fragen und Klärungsbedarf
seitens der Innenministerin Mikl-Leitner auf. Wenn die Aussagen der
SprecherInnen der ermittelnden Staatsanwaltschaften so stimmen,
scheint es für die dramatischen Aussagen seitens der Innenministerin
und der Polizeibehörden keine Anhaltspunkte zu geben. Denn laut
Falter finden sich in den drei Ermittlungsakten weder Beweise zu
Gewaltanwendungen noch zu großen Profiten. Daher stelle ich an die
Innenministerin eine parlamentarische Anfrage mit u.a. folgenden
Fragen:

Wie erklären Sie sich das öffentliche Statement des
Bundeskriminalamts, das die drei verhafteten
Servitenklosterflüchtlinge in Zusammenhang stellt mit brutaler
Vorgehensweise gegen Geschleppte (,Aus Ermittlerkreisen hieß es, die
Gruppe sei durch besondere Brutalität gegenüber den Flüchtlingen
aufgefallen. Kranke wurden am Weg von Pakistan nach Österreich
einfach zurückgelassen, eine Schwangere angeblich aus dem Zug
gestoßen'.
http://kurier.at/politik/inland/schlepperverdacht-polizei-durchsuchte
-servitenkloster/21.179.709/print)?

Laut Falter finden sich in den Ermittlungsakten gegen die drei
genannten Personen keine Hinweise auf die oben genannte
Gewaltanwendung bzw Vorgangsweise. Welche Beweise lagen Ihnen bzw.
dem Bundeskriminalamt bezüglich der oben zitierten Annahme vor?

War zum Zeitpunkt dieser Aussage bereits beim BKA bekannt, dass die
drei genannten Personen laut Ermittlungsakte offensichtlich nicht an
den genannten Gewaltakten oder an großen Profiten beteiligt waren?

Auch Sie haben in einem Zeitungsinterview behauptet: ,Sie haben
äußerst unmenschlich agiert. Wenn es etwa Probleme mit schwangeren
Frauen auf der Schlepper-Route gab, dann wurden diese Frauen hilflos
auf der Route zurückgelassen.' (Kurier, 3.8.2013) Welche Beweise
hatten Sie zu diesem Zeitpunkt diesbezüglich hinsichtlich der drei
verhafteten Servitenklosterflüchtlinge?

Falls Ihnen keine konkreten Beweise hinsichtlich der drei genannten
Personen vorlagen, diente dies der öffentlichen Rechtfertigung der
Abschiebung der Servitenklosterflüchtlinge?

Wenn Erich Habitzl, Sprecher der StA Wiener Neustadt, laut FALTER
feststellt - ,Die Verdächtigen sind sicherlich keine großen Bosse. Es
liegen uns auch noch keinerlei Beweise vor, welche Beträge wirklich
an die Beschuldigten bezahlt wurden und ob die Verdächtigen überhaupt
Geld bekommen haben' - wie kommen Sie bzw. die Ermittler des BKA zu
der öffentlichen Aussage, die die drei Verhafteten in Zusammenhang
stellt mit dem Abkassieren von 8.000 bis 10.000 Euro pro Schleppung
(,Sie kassierten zwischen 8.000 und 10.000 Euro dafür', sagt Mario
Hejl vom Bundeskriminalamt in "Österreich" vom 1.8.13)?

Entspricht es den Gepflogenheiten des BKA bzw. des BMI,
Beschuldigungen öffentlich zu machen, welche sich in den konkreten
Ermittlungsakten nicht wiederfinden?

Wer hat im Bundeskriminalamt bzw im Innenministerium die Entscheidung
getroffen, mit den oben genannten Aussagen an die Öffentlichkeit zu
gehen?

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FMB

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