• 22.07.2013, 14:29:22
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AK verurteilt Angriff auf Arbeitslose: "Keine Verallgemeinerung von Einzelfällen!"

Linz (OTS) - Eine Presseaussendung der Wirtschaftskammer
Oberösterreich, die aufgrund eines konkreten Falles fordert, die
gesetzlichen Bestimmungen für Arbeitslose zu verschärfen, löst bei
AK-Präsidenten Dr. Johann Kalliauer Kopfschütteln aus: "Der genannte
Fall ist sehr speziell, schon weil nur wenige Beschäftigte den Job
eines Gerüstbauers ausüben können. Wegen dieser Vermittlungsprobleme
die Gesetze zu verschärfen, wäre völlig absurd! Wir verlangen ja auch
keine Bestrafung aller Unternehmer, weil beispielsweise manche von
ihnen das Arbeitsrecht ignorieren."

"Arbeitslosigkeit stellt eine sehr schwierige Situation dar",
betont Kalliauer. "Kürzungen und Verschärfungen in diesem Bereich
gehen in die verkehrte Richtung, denn je weniger Mittel Menschen zur
Verfügung haben, desto mehr verfestigt sich Armut. Das wirkt sich
auch negativ auf die Wirtschaft aus, denn Kaufkraft und Konsum
sinken."

Rund 47 Prozent aller ganzjährig Arbeitslosen sind laut einer
Erhebung von Statistik Austria armutsgefährdet. Das heißt, sie
verfügen etwa bei einem Einpersonenhaushalt über weniger als 1066
Euro monatlich (zwölfmal pro Jahr). Sowohl Arbeitslose als auch ihre
Familienmitglieder haben daher ein überdurchschnittlich hohes
Armutsrisiko.

Gesetze schon jetzt sehr streng
Die gesetzlichen Bestimmungen sind schon jetzt sehr streng: Falls ein
beim Arbeitsmarktservice (AMS) vorgemerkter Arbeitsloser eine
zugewiesene zumutbare Arbeitsstelle (z.B. gesundheitlich möglich)
nicht annimmt oder diese Annahme vereitelt, kann der Leistungsbezug
bis zu acht Wochen eingestellt werden. Arbeitslose müssen nämlich, um
überhaupt einen Leistungsbezug zu erhalten oder diesen aufrecht zu
erhalten, der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Tun sie dies
nicht, so ist eine Sanktionierung rechtlich festgeschrieben. Weiters
gibt es auch Sanktionierungen bei "Schwarzarbeit". Wird ein
Arbeitsloser dabei erwischt, so wird die AMS-Leistung für vier Wochen
rückgefordert.

Auch die Höhe des durchschnittlichen Arbeitslosengeld bzw. der
Notstandshilfe ist als gering zu bewerten. Im Jahr 2012 betrug das
durchschnittliche Arbeitslosengeld in Oberösterreich für Männer rund
921 Euro netto und für Frauen 729 Euro netto pro Monat (zwölfmal pro
Jahr). Die durchschnittliche Notstandshilfe ist noch niedriger, denn
bei der Notstandshilfe wird das Einkommen des Partners angerechnet.
Somit reduziert sich die Höhe der Leistung meist bzw. entfällt
gänzlich. Die durchschnittliche Notstandshilfe betrug somit im Jahr
2012 monatlich 747 Euro netto bei Männern und 585 Euro netto bei
Frauen (zwölfmal pro Jahr). Durch diese geringen Leistungshöhen ist
es für manche Familien sehr schwer, ihr Dasein zu fristen.

"Die Wirtschaftskammer kennt alle diese Regelungen bestens und ist
auch in den zuständigen Gremien des Arbeitsmarktservice vertreten",
stellt der AK-Präsident fest.

Konkreten Fall ohne Polemik betrachten
Der konkrete Fall, bei dem eine Baufirma sehr kurzfristig Gerüstbauer
suchte, muss ohne Polemik betrachtet werden: Mitten in der Bausaison
bekommt man kaum erfahrenes Bau-Personal. Dies gilt besonders für den
Gerüstbau, der sehr schwierig und gefährlich ist. Nur wenige
Beschäftigte können ihn ausüben. Wer nicht geschulte Personen auf
Baustellen schickt, handelt grob fährlässig. Offenbar verfolgt die
fragliche Firma keine langfristige und nachhaltige
Personalentwicklung, wenn sie so kurzfristig anwerben muss.

"Dass die Wirtschaftskammer diesen Einzelfall heranzieht, um von
Sozialmissbrauch zu sprechen und Propaganda gegen Arbeitslose zu
betreiben, weisen wir als unseriös zurück", so AK-Präsident
Kalliauer. "Mit uns wird es keine Verschärfungen geben!"

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKO

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