- 16.07.2013, 09:00:37
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Skandal um Wiener Abtreibungsärztin
Österreichischer Frauenring: Frauen vor Gesundheitsrisiken schützen!
Utl.: Österreichischer Frauenring: Frauen vor Gesundheitsrisiken
schützen! =
Wien (OTS) - Seit Inkrafttreten der Fristenlösung 1975 hat jede Frau
das Recht, sich innerhalb der ersten drei Monate straffrei für oder
gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden. Dennoch ist auch fast 40
Jahre später ein Schwangerschaftsabbruch für Frauen oft mit massiven
- vor allem finanziellen - Hürden verbunden. Der kürzlich bekannt
gewordene Fall einer Wiener Ärztin, die durch die unsachgemäße
Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen das Leben zahlreicher
Patientinnen gefährdete, zeigt, wie wichtig Qualitätskontrolle und
angemessene gesetzliche Regelungen in diesem tabuisierten Bereich der
Medizin sind.
Sicherheit der Patientinnen darf keine Kostenfrage sein!
Der Grund, weshalb Frauen Schwangerschaftsabbrüche abseits von
Spitälern oder Ambulatorien durchführen lassen, sind in erster Linie
die Kosten. Aus frauenrechtlicher Sicht wird deshalb schon seit
Jahren eine staatliche Kostenregelung gefordert. "300 Euro müssten
hier die absolute Obergrenze sein. Finanzielle Gründe dürfen nicht
dazu führen, dass Frauen keine professionelle ärztliche Betreuung
bekommen", sagt Christa Pölzlbauer, Vorsitzende des Österreichischen
Frauenrings (ÖFR). Eine rasche, unbürokratische Terminvergabe und
(falls gewünscht) Anonymität sollten weitere Grundvoraussetzungen
sein. Die Durchführung muss den neuesten medizinischen Standards
entsprechen und unter besten hygienischen Verhältnissen stattfinden.
Zudem sollte zwingend eine Nachbetreuung gewährleistet sein - wenn
erforderlich, auch eine psychische Betreuung.
"Im Jahr 2013 darf keine Frau mehr an den Folgen einer
unsachgemäßen Abtreibung leiden, nur weil sie sich ein privates
Ambulatorium oder eine Privatpraxis nicht leisten kann!", empört sich
Pölzlbauer.
Schwangerschaftsabbrüche als Teil gynäkologischer Ausbildung
Auch auf Ebene der ärztlichen Ausbildung müssen Lücken geschlossen
werden: Schwangerschaftsabbrüche sollten Teil der gynäkologischen
Ausbildung sein. Gesetzlich sollte verankert werden, dass Abbrüche
nur von Ärzt_innen mit spezifischem Ausbildungswissen durchgeführt
werden dürfen. "Derzeit ist nur vorgeschrieben, dass ein Arzt bzw.
eine Ärztin den Abbruch durchführen muss. So gesehen könnte dann ja
jeder Zahnarzt einen Abbruch durchführen", kritisiert Pölzlbauer.
Eine verpflichtende strenge Qualitätskontrolle, die sich auch als
Kontrolle der Qualifikation der Ärztinnen und Ärzte versteht, würde
die Gesundheit der Frauen schützen.
Auf gesetzlicher Ebene: Bundesweite Regelung nötig
Derzeit können Leiter_innen öffentlicher Spitäler entscheiden, ob
Schwangerschaftsabbrüche in ihren Spitälern durchgeführt werden. In
Tirol gibt es derzeit beispielsweise kein öffentliches Spital, das
Abbrüche durchführt. Aus Sicht des ÖFR ist daher eine bundesweit
einheitliche Verpflichtung öffentlicher Spitäler, auf ihren
gynäkologischen Stationen die Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen
abzusichern, im Kranken- und Kuranstaltengesetz zu verankern.
Ausreichend Personal mit spezifischer Ausbildung, notwendige
Räumlichkeiten sowie eine entsprechende Ausstattung müssen vorhanden
sein. Denn im 21. Jahrhundert muss jede Frau in Österreich das Recht
auf einen Schwangerschaftsabbruch zu leistbaren Preisen und unter
einwandfreien medizinischen Bedingungen haben!
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