• 05.07.2013, 22:40:49
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  • OTS0243 OTW0243

Berlakovich: Österreich beschließt weitergehendes Verbot von Neonicotinoiden und Glyphosate

Aus für Neonicotinoide tritt ab 1. Oktober in Kraft - Nationalrat beschließt Änderung des Pflanzenschutzmittelgesetzes

Utl.: Aus für Neonicotinoide tritt ab 1. Oktober in Kraft -
Nationalrat beschließt Änderung des
Pflanzenschutzmittelgesetzes =

Wien (OTS) - Die Europäische Kommission hat sich im Mai 2013 für ein
Teilverbot von neonicotinoiden Pflanzenschutzmitteln ausgesprochen.
Ab 1. Dezember 2013 tritt dieses für die drei Wirkstoffe
Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam in Kraft.
Landwirtschafts- und Umweltminister Niki Berlakovich hat sich für
weitergehende Lösungen ausgesprochen. Diese wurden heute im Parlament
beschlossen.

Die Umsetzung des Verbots soll bereits zwei Monate früher erfolgen
als von der Europäischen Kommission gefordert und bereits am 1.
Oktober 2013 in Kraft treten. Das Verbot soll auch ein Jahr länger
gelten als die Kommission vorgeschlagen hat, also drei statt zwei
Jahre. Darüber hinaus wird die Anwendung von Neonicotinoiden als
Beize auf Winterweizen, Winterroggen, Winterdinkel und
Wintertriticale verboten, sofern das Erntegut für Lebens- oder
Futtermittelzwecke bestimmt ist.

Sofortiges Verbot von Glyphosat beschlossen

Der Wirkstoff Glyphosat wird zurzeit im Auftrag der Europäischen
Kommission vom berichterstattenden Mitgliedstaat Deutschland einer
neuerlichen Risikobewertung unterzogen. Der Bericht dazu wird im
Herbst 2013 erwartet und soll die Grundlage für Maßnahmen auf
europäischer Ebene sein. Berlakovich: "Wir gehen hier bereits jetzt
einen Schritt weiter. Daher gibt es bei uns ein sofortiges Verbot von
Glyphosat zur Behandlung von landwirtschaftlichen Kulturen zur
Reifebeschleunigung vor der Ernte sofern das Erntegut für Lebens-
oder Futtermittelzwecke bestimmt ist."

Mit einer Novellierung der Pflanzenschutzmittelverordnung, die
bereits gestern von BM Niki Berlakovich erlassen wurde, wird es ein
generelles Verkaufsverbot von Pflanzenschutzmitteln in der
Selbstbedienung bzw. im Lebensmitteleinzelhandel geben. Der Verkauf
von Pflanzenschutzmitteln für die private Anwendung soll zukünftig
nur mehr in Fachmärkten mit einer entsprechenden Beratung möglich
sein.

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