- 04.07.2013, 09:24:21
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ExpertInnen-Meinung gehört - Psychologengesetz 2013 mit wesentlichen Abänderungen beschlossen
Wien (OTS) - Die fachliche Kritik aus der angrenzenden Fachwelt hat
ihre Wirkung gezeigt. In über 100 Stellungnahmen, die auf der
Parlamentshomepage zu finden sind
(www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/ME/ME_00538/index.shtml), haben
sich etwa 90 Prozent der an der Begutachtung beteiligten Personen,
Institutionen und Berufsvertretungen - u. a. PsychotherapeutInnen,
ÄrztInnen, Ärztekammer, Arbeiterkammer, Patientenanwaltschaft,
wissenschaftliche Gesellschaft für Psychologie - den wesentlichen
Kritikpunkten angeschlossen.
Aufgrund der massiven Proteste wurde von den Gesundheitssprechern
Dr. Erwin Rasinger/ÖVP und Dr.in Sabine Oberhauser/SPÖ während der
Begutachtungsfrist Gespräche und Verhandlungen aufgenommen. Die
Bedenken wurden letztlich gehört und in den nun vorliegenden
Gesetzestext aufgenommen.
Wesentliche Veränderungen im Vergleich zum ursprünglichen
Entwurf:
Tätigkeitsvorbehalte sind nun klar formuliert, ÄrztInnen,
PsychotherapeutInnen und MusiktherapeutInnen sind von den
Tätigkeitsvorbehalten ausgenommen.
"Klinisch-psychologische Behandlung" wird nicht mehr als
umfassende Krankenbehandlung, sondern als die Anwendung von
klinisch-psychologischen Behandlungsmethoden, die fokussiert, ziel-
und lösungsorientiert sind beschrieben. In den Erläuterungen wird -
wenn auch leider nicht klarer als im Psychologengesetz 1990 -
festgehalten, dass es sich um Expositions-Training, Skillstraining,
Stressbewältigung u. ä. handelt.
Neben den wesentlichen Verbesserungen in der überarbeiteten Form
bleibt aus der Sicht des ÖBVP ein Klärungs- und Verbesserungsbedarf
z. B. im Bezug auf die Ausbildung und den Anwendungsbereich der
klinisch-psychologischen Behandlung, der sich in seiner Dimension
vermutlich erst im Zuge der Umsetzung herauskristallisieren wird. Es
ist deshalb zu hoffen, dass sich - allenfalls in der nächsten
Gesetzgebungsperiode und z. B. anlässlich der Novellierung des
Psychotherapiegesetzes - die Gelegenheit ergeben wird, die Defizite
des Gesetzes unter Einbeziehung der betroffenen PSY-Berufe zu
beheben.
Die Klärung von Zuständigkeiten und Kompetenzbereichen ist eine
Voraussetzung für die gute Zusammenarbeit der PSY-Berufe. - Im
Interesse ganz besonders jener Menschen, die an psychischen
Erkrankungen leiden.
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