• 02.07.2013, 09:57:42
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  • OTS0036 OTW0036

Unabhängige Schlichtungsstelle im Verkehrsministerium hilft bei Verstößen gegen Fluggastrechte

Unentgeltliche Information, Beratung und Schlichtung unter fluggastrechte@bmvit.gv.at bzw. Service-Hotline: +43 (0) 1 711 62 65 - 9204

Utl.: Unentgeltliche Information, Beratung und Schlichtung unter
fluggastrechte@bmvit.gv.at bzw. Service-Hotline: +43 (0) 1 711
62 65 - 9204 =

Wien (OTS/BMVIT) - Rechtzeitig zu Beginn der Urlaubssaison informiert
das Verkehrsministerium (BMVIT) über sein Service der Beschwerde-und
Schlichtungsstelle, die sich unentgeltlich um die Beschwerden der
Fluggäste kümmert. Dies gilt für annullierte und verspätete Flüge,
aber auch im Falle von "denied boarding". Immer mehr Fluggäste wenden
sich an die Schlichtungsstelle im BMVIT. Seit dem Jahr 2007 ist die
Zahl der Fälle von 793 auf 1.342 im Jahr 2012 gestiegen. Von den
1.342 Beschwerden im Vorjahr konnte, wie schon in den Jahren davor,
für nahezu alle eine einvernehmliche Lösung erzielt werden. ****

Die meisten Beschwerden im Vorjahr (517 von 1.342) betreffen
Verspätungen, gefolgt von Annullierungen mit 455 Fällen, 53 Fluggäste
wandten sich wegen "denied boarding" an die Schlichtungsstelle. Die
übrigen Fälle betreffen sonstige Beratungen und Probleme mit dem
Fluggepäck. Aus den statistisch erfassten Jahren 2007-2011 konnte für
alle Fälle, die unter die Verordnung 261 fallen, eine Lösung erzielt
werden. Aus dem Jahr 2012 ist nur noch eine Handvoll Fälle offen, die
erst 2013 eingebracht wurden. Im laufenden Jahr 2013 ist bis Mitte
Mai eine starke Zunahme der Beschwerden zu verzeichnen, die 350 Fälle
bisher entsprechen einer Steigerung um 75 Prozent.

Im Detail: Inhalt und die Tätigkeit der Beschwerde- und
Schlichtungsstelle für Fluggastrechte im BMVIT

Auf Basis der Fluggastrechte-Verordnung (EC) 261/2004 nimmt das BMVIT
Beschwerden entgegen und prüft diese. Als vorrangiges Ziel gilt die
Schlichtung und einvernehmliche Lösung eines Falles zwischen dem
Fluggast und der Fluglinie. Im Folgenden ein kurzer Überblick über
den Inhalt der EU-Verordnung sowie über die Tätigkeit der Beschwerde-
und Schlichtungsstelle.

Wann kann man sich an die Beschwerde-und Schlichtungsstelle im BMVIT
wenden?

Fluggastrechte bestehen in Fällen von Flugverspätung, Annullierung
oder "denied boarding". Dies gilt
* für Linien- und Charterflüge von jedem Flughafen innerhalb der EU
ausgehend und betrifft generell alle Fluglinien,
* für in die EU eingehende Flüge aus Drittländern (Nicht-EU Staaten)
mit in der EU registrierten Fluglinien.

Achtung: Für Flüge aus Drittländern mit in Drittländern registrierten
Fluglinien in die EU gelten die Bestimmungen der EU-Verordnung nicht.

Welche Leistungen stehen dem Fluggast zu?

Verpflichtende Unterstützungsmaßnahmen vor Ort durch die Fluglinie:

* Information des Passagiers über den Grund der Flugunregelmäßigkeit
* Anrecht auf zwei kurze Telefonate, Faxe oder E-Mails
* entsprechend der Wartezeit (beginnend ab zwei Stunden) muss den
gestrandeten Fluggästen eine Verpflegung angeboten werden,
* sollte es erforderlich sein, hat die Fluglinie für eine
Hotelunterkunft zu sorgen,
* je nach Verfügbarkeit Umbuchung auf einen Flug, der es ermöglicht,
das Endziel so rasch als möglich zu erreichen.

Finanzielle Ausgleichszahlungen:

Ein Anspruch besteht unter bestimmten Voraussetzungen bei:
* verspätetem Flug, wenn die Verspätung drei Stunden übersteigt,
* annullierten Flügen, wenn der Grund für die Flugstreichung nicht
unter "höhere Gewalt" fällt und nicht im Einflussbereich der
Fluglinie liegt,
* "denied boarding" (als Beispiel: ein von der Fluglinie überbuchter
Flug).

Bei Flügen bis zu 1.500 Kilometern liegt die Ausgleichszahlung bei
250 Euro, bei Flügen bis zu 3.500 Kilometern bei 400 Euro und bei
darüber hinausgehenden Entfernungen bei 600 Euro.

Wo und in welcher Form kann eine Beschwerde eingereicht werden?

Der erste Schritt des Passagiers ist die Kontaktaufnahme mit der
Kundenbeziehungsabteilung der betreffenden Fluglinie, von dort sollte
binnen vier bis sechs Wochen eine Antwort erfolgen. Fällt diese
unbefriedigend aus oder erhält man gar keine Antwort, kann sich der
Fluggast an die Beschwerde- und Schlichtungsstelle im BMVIT (per
E-Mail oder telefonisch über die Service-Hotline) wenden.

Fluggastrechte für Personen mit eingeschränkter Mobilität
(EU-Verordnung 1107/2006)

Mit Beschwerden betreffend einen allfälligen Verstoß gegen diese
Verordnung kann man sich ebenfalls an die Beschwerde- und
Schlichtungsstelle im BMVIT wenden. Die Europäische Union hat in
dieser Verordnung Bestimmungen erlassen, die für alle Flughäfen der
EU gelten. Sie garantieren gleichen Zugang zum Luftverkehr, ohne
Diskriminierung oder zusätzliche Kosten. Die einzigen Ausnahmen sind
Sicherheitsanforderungen aufgrund nationaler oder internationaler
Vorschriften oder Unmöglichkeiten wie die Enge des Flugzeugs.

Kontaktdaten der Beschwerde- und Schlichtungsstelle des BMVIT:

E-Mail: fluggastrechte@BMVIT.gv.at
Service-Hotline: +43 (0) 1 711 62 65 DW 9204 (Montag bis Donnerstag,
von 9 bis 12 Uhr)
Internet: www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/flugreisende

(Schluss)

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