- 27.06.2013, 13:44:17
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Innenausschuss stimmt Zivildienst-Reform zu
Ausbildungsbeitrag soll Qualifikationen erhöhen
Utl.: Ausbildungsbeitrag soll Qualifikationen erhöhen =
Wien (PK) - Um auch in Zukunft ausreichend Zivildiener zur Verfügung
zu haben, soll der Zivildienst attraktiver gestaltet werden. Das
sieht ein Gesetzesvorschlag der Regierung vor, der heute vom
Innenausschuss des Nationalrats unter Berücksichtigung eines
Abänderungsantrags mit breiter Mehrheit gebilligt wurde. Unter
anderem ist geplant, die Qualifikationen von Zivildienstleistenden
bei der Zuteilung stärker zu berücksichtigen und Zivildienern nach
Ableistung ihres Dienstes eine Kompetenzbilanz auszustellen. Zudem
sollen Zivildiensteinrichtungen durch finanzielle Hilfen des Staates
motiviert werden, Zivildiener besser auszubilden. Analog zu
Grundwehrdienern kann künftig auch Zivildienern ein finanzieller
Härteausgleich zuerkannt werden.
Für das Gesetz stimmten neben den Koalitionsparteien auch die FPÖ,
die Grünen und das Team Stronach. Abgeordnete Tanja Windbüchler-
Souschill bedauerte namens der Grünen zwar, dass die langjährige
Forderung ihrer Fraktion, den Zivildienst auf sechs Monate zu
verkürzen, nicht umgesetzt wird, sie sieht wie die anderen
Oppositionsfraktionen aber etliche Verbesserungen im Gesetz. Seitens
des BZÖ verwies Abgeordneter Peter Westenthaler auf die von der
Arbeiterkammer und vom ÖGB gehegte Befürchtung, dass die vorgesehene
Ausdehnung des Einsatzbereiches des Freiwilligen Sozialen Jahres auf
das Rettungswesen Arbeitsplätze gefährden könnte.
Zwei ebenfalls mit breiter Mehrheit vom Innenausschuss gefasste
Entschließungen zielen darauf ab, das Freiwillige Soziale Jahr bzw.
andere Freiwillige Jahre nach dem Freiwilligengesetz bis spätestens
Mitte 2016 zu evaluieren sowie den Auslandsdienst auf neue rechtliche
und organisatorische Beine zu stellen. Konkret soll auf Wunsch der
Abgeordneten etwa über eine Öffnung des Auslandsdienstes für Frauen
nachgedacht werden.
Zivildiensteinrichtungen erhalten Ausbildungsbeitrag
Durch die Gesetzesnovelle (2406 d.B.) wird es
Zivildiensteinrichtungen künftig ermöglicht, Zivildiener auch für
qualifiziertere Tätigkeiten einsetzen, sofern diese vor oder während
des Zivildienstes eine entsprechende Berufsberechtigung erworben
haben. Besondere Fähigkeiten von Zivildienstpflichtigen sollen dabei
bereits bei deren Zuweisung berücksichtigt werden. Außerdem ist
geplant, Zivildienern in Hinkunft nach Ableistung des Dienstes eine
standardisierte Kompetenzbilanz auszustellen, aus der absolvierte
Ausbildungen und Einsatzbereiche hervorgehen sollen. Damit wird die
Voraussetzung für eine Anrechnung von Schulungen und Tätigkeiten im
Rahmen weiterführender Ausbildungen geschaffen.
Mit einem Ausbildungsbeitrag sollen Zivildiensteinrichtungen
motiviert werden, Zivildienern eine qualifizierte Ausbildung
anzubieten. Übernommen werden bis zu 70 % der Ausbildungskosten im
Ausmaß von maximal 1.700 €, wobei sich das Sozial- und das
Innenministerium die Aufwendungen teilen. Gebietskörperschaften und
Rettungsorganisationen können diesen Ausbildungsbeitrag allerdings
nicht geltend machen, er ist vorläufig außerdem bis Ende 2017
befristet. Ein Freiwilliges Sozialjahr, ein Freiwilliges
Umweltschutzjahr und ein Freiwilliger Gedenk-, Friedens- oder
Sozialdienst im Ausland von mindestens 12 Monaten werden in Hinkunft
auf den Zivildienst angerechnet.
Damit länger erkrankte Zivildienstpflichtige ihre Restdienstzeit
rascher absolvieren können, kann die zulässige Höchstzahl an
zugewiesenen Zivildienstplätzen für bis zu zwei Monate um zwei Plätze
überschritten werden. Die Zuweisung zu einem Zivildienstplatz ist
künftig bis zu drei Werktage vor dem Antrittstermin möglich, wenn der
Zivildiener dem ausdrücklich zustimmt. Nach einem Widerruf der
Zivildiensterklärung können bereits überwiesene Bezüge
zurückgefordert werden.
Der im Zuge der Beratungen eingebrachte S-V-Abänderungsantrag sieht
neben der Beseitigung von Redaktionsfehlern die oben erwähnte
Möglichkeit vor, auch Zivildienern einen finanziellen Härteausgleich
nach den Bestimmungen des Heeresgebührengesetzes zuzuerkennen.
In Kraft treten sollen die Bestimmungen mit 1. Oktober 2013. Die
durch die Gesetzesnovelle erwarteten Mehrkosten für das Innen- und
das Sozialministerium werden mit jährlich 4,5 Mio. € beziffert.
Gleichzeitig wird mit dem Gesetzespaket wird der Einsatzbereich des
Freiwilligen Sozialjahrs - vorerst befristet bis Ende 2017 - auf das
Rettungswesen ausgedehnt.
Mit der Regierungsvorlage mitverhandelt wurden drei Anträge der
Grünen, von denen zwei (1898/A[E], 2196/A[E]) mit den gefassten
Entschließungen als miterledigt gelten. Sie zielten auf eine faire
Entlohnung von Auslandsdiensten und die Öffnung der Auslandsdienste
für Frauen ab. Von der Ausschussmehrheit abgelehnt wurde hingegen die
Forderung der Grünen, den verpflichtenden Zivildienst auf sechs
Monate - mit freiwilliger Verlängerungsmöglichkeit - zu verkürzen
sowie die Grundvergütung zu verdoppeln (2195/A[E]). Über die Grünen
hinaus stimmte nur das Team Stronach dem Antrag zu.
Im Rahmen der Debatte erinnerte Abgeordnete Tanja Windbüchler-
Souschill (G) daran, dass ein Großteil jener WählerInnen, die bei der
Volksbefragung für die Beibehaltung der Wehrpflicht gestimmt haben,
dies mit der Bedeutung des Zivildienstes begründet hatten. Im
vorliegenden Gesetz sieht sie eine Reihe positiver Punkte. Konkret
nannte sie etwa die Ausstellung eines Kompetenznachweises für
Zivildiener, die mögliche Absolvierung von Ausbildungsmodulen im
Rahmen des Zivildienstes und die Anrechnung eines Freiwilligen Jahres
auf den Zivildienst.
Was den Auslandsdienst betrifft, gab Windbüchler-Souschill zu
bedenken, dass Frauen zwar ein Freiwilliges Jahr im Ausland
absolvieren könnten, sie hätten aber nicht die gleiche Absicherung
wie Zivildiener im Auslandsdienst.
Abgeordneter Peter Westenthaler (B) räumte ein, dass es im Gesetz
einige Verbesserungen gebe. Er verwies aber auf die Sorge der
Arbeiterkammer und des ÖGB, wonach sich die Ausweitung des
Freiwilligen Sozialen Jahres auf den Rettungsdienst negativ auf den
Arbeitsmarkt auswirken könnte. Seiner Meinung nach wäre es sinnvoller
gewesen, zuerst das Freiwillige Soziale Jahr zu evaluieren und erst
dann über eine etwaige Ausweitung nachzudenken.
Abgeordneter Harald Vilimsky (F) sprach sich dafür aus, genauer ein
Auge darauf zu werfen, für welche Tätigkeiten Zivildiener im
Auslandsdienst bzw. Jugendliche, die ein Freiwilliges Jahr im Ausland
absolvieren, eingesetzt werden.
Seitens der Koalitionsparteien äußerten sich die Abgeordneten August
Wöginger (V) und Ulrike Königsberger-Ludwig (S) ausdrücklich
zustimmend zur Gesetzesnovelle. Wöginger zufolge sind nicht nur
wesentliche Verbesserungen für Zivildiener vorgesehen, es komme auch
zu erheblichen Verwaltungsvereinfachungen. Er glaubt auch nicht, dass
Freiwillige regulär Beschäftige vom Arbeitsmarkt verdrängen. Was die
Verpflichtung von Zivildiensteinrichtungen betrifft,
Arbeitszeitregelungen einzuhalten, machte Wöginger geltend, dass es
für Katastrophenfälle einer Ausnahmeregelung bedürfe. Positiv zum
Gesetz äußerte sich auch Team-Stronach-Abgeordnete Martina Schenk.
Sozialminister Rudolf Hundstorfer wies darauf hin, dass bereits in
der Vergangenheit darauf Bedacht genommen wurde, dass durch das
Freiwillige Soziale Jahr keine Arbeitsplätze gefährdet werden. Auch
in Zukunft werde es entsprechende Prüfungen geben. Zur von
Abgeordneten Wöginger angeschnittenen Problematik merkte der Minister
an, in Katastrophenfällen sei nicht mit Arbeitszeitüberprüfugnen bei
Hilfsorganisationen durch die Arbeitsinspektion zu rechnen.
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner hob hervor, dass bereits jetzt
mehr als 90 % der Zivildiener mit dem Zivildienst zufrieden seien.
Für sie bringen die neuen Bestimmungen eine Win-Win-Situation für
alle Betroffenen. Die Problematik, dass Freiwillige oder Zivildiener
Beschäftigte vom Arbeitsmarkt verdrängen, gibt es ihrer Einschätzung
nach in der Praxis nicht. Vielmehr würden Zivildienst und das
Freiwillige Soziale Jahr die Möglichkeit bieten, einmal in den
Sozialbereich hineinzuschnuppern, viele würden sich in weiterer Folge
für einen sozialen Beruf entscheiden.
Die Regierungsvorlage wurde unter Berücksichtigung des
Abänderungsantrags mit den Stimmen der SPÖ, der ÖVP, der FPÖ, der
Grünen und des Team Stronach angenommen. Der G-S-V-
Entschließungsantrag zum Auslandsdienst fand die Unterstützung aller
Fraktionen mit Ausnahme des Team Stronach. Der S-V-G-
Entschließungsantrag betreffend Evaluierung der Freiwilligen Jahre
wurde gegen die Stimmen des BZÖ beschlossen. (Fortsetzung
Innenausschuss) gs
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