- 27.06.2013, 13:44:17
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Innenausschuss stimmt Zivildienst-Reform zu
Ausbildungsbeitrag soll Qualifikationen erhöhen
Utl.: Ausbildungsbeitrag soll Qualifikationen erhöhen =
Wien (PK) - Um auch in Zukunft ausreichend Zivildiener zur Verfügung 
 zu haben, soll der Zivildienst attraktiver gestaltet werden. Das 
 sieht ein Gesetzesvorschlag der Regierung vor, der heute vom 
 Innenausschuss des Nationalrats unter Berücksichtigung eines 
 Abänderungsantrags mit breiter Mehrheit gebilligt wurde. Unter 
 anderem ist geplant, die Qualifikationen von Zivildienstleistenden 
 bei der Zuteilung stärker zu berücksichtigen und Zivildienern nach 
 Ableistung ihres Dienstes eine Kompetenzbilanz auszustellen. Zudem 
 sollen Zivildiensteinrichtungen durch finanzielle Hilfen des Staates 
 motiviert werden, Zivildiener besser auszubilden. Analog zu 
 Grundwehrdienern kann künftig auch Zivildienern ein finanzieller 
 Härteausgleich zuerkannt werden.
Für das Gesetz stimmten neben den Koalitionsparteien auch die FPÖ, 
 die Grünen und das Team Stronach. Abgeordnete Tanja Windbüchler-
 Souschill bedauerte namens der Grünen zwar, dass die langjährige 
 Forderung ihrer Fraktion, den Zivildienst auf sechs Monate zu 
 verkürzen, nicht umgesetzt wird, sie sieht wie die anderen 
 Oppositionsfraktionen aber etliche Verbesserungen im Gesetz. Seitens 
 des BZÖ verwies Abgeordneter Peter Westenthaler auf die von der 
 Arbeiterkammer und vom ÖGB gehegte Befürchtung, dass die vorgesehene 
 Ausdehnung des Einsatzbereiches des Freiwilligen Sozialen Jahres auf 
 das Rettungswesen Arbeitsplätze gefährden könnte.
Zwei ebenfalls mit breiter Mehrheit vom Innenausschuss gefasste 
 Entschließungen zielen darauf ab, das Freiwillige Soziale Jahr bzw. 
 andere Freiwillige Jahre nach dem Freiwilligengesetz bis spätestens 
 Mitte 2016 zu evaluieren sowie den Auslandsdienst auf neue rechtliche 
 und organisatorische Beine zu stellen. Konkret soll auf Wunsch der 
 Abgeordneten etwa über eine Öffnung des Auslandsdienstes für Frauen 
 nachgedacht werden.
Zivildiensteinrichtungen erhalten Ausbildungsbeitrag
Durch die Gesetzesnovelle (2406 d.B.) wird es 
 Zivildiensteinrichtungen künftig ermöglicht, Zivildiener auch für 
 qualifiziertere Tätigkeiten einsetzen, sofern diese vor oder während 
 des Zivildienstes eine entsprechende Berufsberechtigung erworben 
 haben. Besondere Fähigkeiten von Zivildienstpflichtigen sollen dabei 
 bereits bei deren Zuweisung berücksichtigt werden. Außerdem ist 
 geplant, Zivildienern in Hinkunft nach Ableistung des Dienstes eine 
 standardisierte Kompetenzbilanz auszustellen, aus der absolvierte 
 Ausbildungen und Einsatzbereiche hervorgehen sollen. Damit wird die 
 Voraussetzung für eine Anrechnung von Schulungen und Tätigkeiten im 
 Rahmen weiterführender Ausbildungen geschaffen.
Mit einem Ausbildungsbeitrag sollen Zivildiensteinrichtungen 
 motiviert werden, Zivildienern eine qualifizierte Ausbildung 
 anzubieten. Übernommen werden bis zu 70 % der Ausbildungskosten im 
 Ausmaß von maximal 1.700 €, wobei sich das Sozial- und das 
 Innenministerium die Aufwendungen teilen. Gebietskörperschaften und 
 Rettungsorganisationen können diesen Ausbildungsbeitrag allerdings 
 nicht geltend machen, er ist vorläufig außerdem bis Ende 2017 
 befristet. Ein Freiwilliges Sozialjahr, ein Freiwilliges 
 Umweltschutzjahr und ein Freiwilliger Gedenk-, Friedens- oder 
 Sozialdienst im Ausland von mindestens 12 Monaten werden in Hinkunft 
 auf den Zivildienst angerechnet.
Damit länger erkrankte Zivildienstpflichtige ihre Restdienstzeit 
 rascher absolvieren können, kann die zulässige Höchstzahl an 
 zugewiesenen Zivildienstplätzen für bis zu zwei Monate um zwei Plätze 
 überschritten werden. Die Zuweisung zu einem Zivildienstplatz ist 
 künftig bis zu drei Werktage vor dem Antrittstermin möglich, wenn der 
 Zivildiener dem ausdrücklich zustimmt. Nach einem Widerruf der 
 Zivildiensterklärung können bereits überwiesene Bezüge 
 zurückgefordert werden.
Der im Zuge der Beratungen eingebrachte S-V-Abänderungsantrag sieht 
 neben der Beseitigung von Redaktionsfehlern die oben erwähnte 
 Möglichkeit vor, auch Zivildienern einen finanziellen Härteausgleich 
 nach den Bestimmungen des Heeresgebührengesetzes zuzuerkennen.
 In Kraft treten sollen die Bestimmungen mit 1. Oktober 2013. Die 
 durch die Gesetzesnovelle erwarteten Mehrkosten für das Innen- und 
 das Sozialministerium werden mit jährlich 4,5 Mio. € beziffert. 
 Gleichzeitig wird mit dem Gesetzespaket wird der Einsatzbereich des 
 Freiwilligen Sozialjahrs - vorerst befristet bis Ende 2017 - auf das 
 Rettungswesen ausgedehnt.
Mit der Regierungsvorlage mitverhandelt wurden drei Anträge der 
 Grünen, von denen zwei (1898/A[E], 2196/A[E]) mit den gefassten 
 Entschließungen als miterledigt gelten. Sie zielten auf eine faire 
 Entlohnung von Auslandsdiensten und die Öffnung der Auslandsdienste 
 für Frauen ab. Von der Ausschussmehrheit abgelehnt wurde hingegen die 
 Forderung der Grünen, den verpflichtenden Zivildienst auf sechs 
 Monate - mit freiwilliger Verlängerungsmöglichkeit - zu verkürzen 
 sowie die Grundvergütung zu verdoppeln (2195/A[E]). Über die Grünen 
 hinaus stimmte nur das Team Stronach dem Antrag zu.
Im Rahmen der Debatte erinnerte Abgeordnete Tanja Windbüchler-
 Souschill (G) daran, dass ein Großteil jener WählerInnen, die bei der 
 Volksbefragung für die Beibehaltung der Wehrpflicht gestimmt haben, 
 dies mit der Bedeutung des Zivildienstes begründet hatten. Im 
 vorliegenden Gesetz sieht sie eine Reihe positiver Punkte. Konkret 
 nannte sie etwa die Ausstellung eines Kompetenznachweises für 
 Zivildiener, die mögliche Absolvierung von Ausbildungsmodulen im 
 Rahmen des Zivildienstes und die Anrechnung eines Freiwilligen Jahres 
 auf den Zivildienst.
Was den Auslandsdienst betrifft, gab Windbüchler-Souschill zu 
 bedenken, dass Frauen zwar ein Freiwilliges Jahr im Ausland 
 absolvieren könnten, sie hätten aber nicht die gleiche Absicherung 
 wie Zivildiener im Auslandsdienst.
Abgeordneter Peter Westenthaler (B) räumte ein, dass es im Gesetz 
 einige Verbesserungen gebe. Er verwies aber auf die Sorge der 
 Arbeiterkammer und des ÖGB, wonach sich die Ausweitung des 
 Freiwilligen Sozialen Jahres auf den Rettungsdienst negativ auf den 
 Arbeitsmarkt auswirken könnte. Seiner Meinung nach wäre es sinnvoller 
 gewesen, zuerst das Freiwillige Soziale Jahr zu evaluieren und erst 
 dann über eine etwaige Ausweitung nachzudenken.
Abgeordneter Harald Vilimsky (F) sprach sich dafür aus, genauer ein 
 Auge darauf zu werfen, für welche Tätigkeiten Zivildiener im 
 Auslandsdienst bzw. Jugendliche, die ein Freiwilliges Jahr im Ausland 
 absolvieren, eingesetzt werden.
Seitens der Koalitionsparteien äußerten sich die Abgeordneten August 
 Wöginger (V) und Ulrike Königsberger-Ludwig (S) ausdrücklich 
 zustimmend zur Gesetzesnovelle. Wöginger zufolge sind nicht nur 
 wesentliche Verbesserungen für Zivildiener vorgesehen, es komme auch 
 zu erheblichen Verwaltungsvereinfachungen. Er glaubt auch nicht, dass 
 Freiwillige regulär Beschäftige vom Arbeitsmarkt verdrängen. Was die 
 Verpflichtung von Zivildiensteinrichtungen betrifft, 
 Arbeitszeitregelungen einzuhalten, machte Wöginger geltend, dass es 
 für Katastrophenfälle einer Ausnahmeregelung bedürfe. Positiv zum 
 Gesetz äußerte sich auch Team-Stronach-Abgeordnete Martina Schenk.
Sozialminister Rudolf Hundstorfer wies darauf hin, dass bereits in 
 der Vergangenheit darauf Bedacht genommen wurde, dass durch das 
 Freiwillige Soziale Jahr keine Arbeitsplätze gefährdet werden. Auch 
 in Zukunft werde es entsprechende Prüfungen geben. Zur von 
 Abgeordneten Wöginger angeschnittenen Problematik merkte der Minister 
 an, in Katastrophenfällen sei nicht mit Arbeitszeitüberprüfugnen bei 
 Hilfsorganisationen durch die Arbeitsinspektion zu rechnen.
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner hob hervor, dass bereits jetzt 
 mehr als 90 % der Zivildiener mit dem Zivildienst zufrieden seien. 
 Für sie bringen die neuen Bestimmungen eine Win-Win-Situation für 
 alle Betroffenen. Die Problematik, dass Freiwillige oder Zivildiener 
 Beschäftigte vom Arbeitsmarkt verdrängen, gibt es ihrer Einschätzung 
 nach in der Praxis nicht. Vielmehr würden Zivildienst und das 
 Freiwillige Soziale Jahr die Möglichkeit bieten, einmal in den 
 Sozialbereich hineinzuschnuppern, viele würden sich in weiterer Folge 
 für einen sozialen Beruf entscheiden.
Die Regierungsvorlage wurde unter Berücksichtigung des 
 Abänderungsantrags mit den Stimmen der SPÖ, der ÖVP, der FPÖ, der 
 Grünen und des Team Stronach angenommen. Der G-S-V-
 Entschließungsantrag zum Auslandsdienst fand die Unterstützung aller 
 Fraktionen mit Ausnahme des Team Stronach. Der S-V-G-
 Entschließungsantrag betreffend Evaluierung der Freiwilligen Jahre 
 wurde gegen die Stimmen des BZÖ beschlossen. (Fortsetzung 
 Innenausschuss) gs
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