- 19.06.2013, 13:17:49
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Ikrath: Rechtsschutz und Opferfürsorge Kern einer StPO-Reform
Klare Grenze bei Adoption gezogen!
Utl.: Klare Grenze bei Adoption gezogen! =
Wien, 19. Juni 2013 (OTS/ÖVP-PK) - "Der Ausbau des
Rechtsschutzgedankens,der Restitutionsinteressen von Opfern sowie
eine Neuregelung des Ersatzes von Verteidigerkosten stehen im Zentrum
der Überlegungen von Nachjustierungen im Strafprozessrecht", sagte
ÖVP-Justizsprecher Michael Ikrath heute, Mittwoch, im Rahmen des
Justizausschusses des Parlaments. Als Ergebnis der Beratungen eines
eigens eingerichteten Unterausschusses wurden Empfehlungen auch zur
Definition des Beschuldigten, zum Schutz gegen unangemessene
Verfahrensdauern sowie eine Klarstellung zur Objektivität und
Unabhängigkeit von Sachverständigen in einem diesbezüglichen
Entschließungsantrag geäußert. "Der Justizausschuss gibt damit
deutlich die Richtung bei einer Fortentwicklung der
Strafprozessordnung vor", so Ikrath weiter.
Des Weiteren kommt der Ausschuss auch einem Urteil des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte in Sachen Stiefkindadoption bei
gleichgeschlechtlichen Paaren nach. "Wir haben bei der Umsetzung des
Urteils im Rahmen von Mindestanpassungen sichergestellt, dass
weiterhin das Kindeswohl an erster Stelle steht und dass der Partner
aus der früheren heterosexuellen Beziehung ein volles Mitspracherecht
hat. Alle Befürchtungen, dass damit nun generell die Möglichkeit von
Adoption in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften eröffnet wird,
sind unbegründet. Im Gegenteil, es wurde eine klare gesetzliche
Grenze gezogen", so Ikrath abschließend. (Schluss)
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