• 19.06.2013, 11:24:59
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Weniger Mindestsicherung für Menschen mit Behinderung

AKNÖ-Haneder: Niederösterreich bricht Vereinbarung

Utl.: AKNÖ-Haneder: Niederösterreich bricht Vereinbarung =

Wien (OTS/AKNÖ) - In Niederösterreich erhalten nur gesunde Menschen
die volle Mindestsicherung von 795 Euro. Ist man behindert und
bekommt deshalb erhöhte Familienbeihilfe, wird diese als Einkommen
abgezogen. Das bringt Menschen mit Behinderung in Not, da sie
gesundheitsbedingt oft höhere Ausgaben für Wohnen und Leben haben.
"Niederösterreich soll endlich genauso vorgehen wie die meisten
anderen Bundesländer", fordert AKNÖ-Präsident Hermann Haneder.

Walter K. schaut durch die Finger. Statt 795 Euro Mindestsicherung
bekommt der 35-jährige Weinviertler 222 Euro. Ihm wurden neben dem
AMS-Geld auch der Grundbetrag seiner erhöhten Familienbeihilfe und
der Kinderabsetzbetrag auf die bedarfsorientierte Mindestsicherung
angerechnet und abgezogen. K., der an einer schweren psychischen
Erkrankung leidet, hat über seine Sachwalterin dagegen berufen. Das
Land begründet seine Vorgangsweise mit dem NÖ
Mindestsicherungsgesetz: Danach werden nur die Grundbedürfnisse eines
nicht behinderten Menschen gedeckt. Herr K. habe keinen Anspruch auf
die Deckung seines behinderungsbedingt erhöhten Lebensunterhalts und
Wohnbedarfs. Zusatzleistungen könnten nur aus Gefälligkeit gewährt
werden.

"Verstoß gegen Menschenrechte"

"Es gibt eine österreichweite Vereinbarung zwischen Bund und Ländern
über die bedarfsorientierte Mindestsicherung und in Niederösterreich
wird sie gebrochen. Die hiesigen Behörden müssen aber nach dem
Niederösterreichischen Mindestsicherungsgesetz vorgehen. Und wenn
Privatpersonen sich auf die Bund-Ländervereinbarung berufen, ist das
zwecklos ", sagt Mag. Josef Fraunbaum, Sozialrechtsexperte der AKNÖ.

Die 15a B-VG-Vereinbarung zur bedarfsorientierten Mindestsicherung
sieht vor, dass die Familienbeihilfe nicht als Einkommen zu
berücksichtigen ist. Dennoch rechnet Niederösterreich diese auf die
Mindestsicherung an. Schon ein nicht behinderter Mensch kommt mit
diesen bescheidenen Mitteln kaum über die Runden. "Völlig ignoriert
wird bei dieser gesetzwidrigen Vorgangsweise die Tatsache, dass
Menschen mit Handicap oft behinderungsbedingte Mehraufwendungen
haben. Abgesehen davon handelt es sich um eine verfassungswidrige
Diskriminierung aufgrund der Behinderung. Und weil mit dieser
Vorgangsweise die Möglichkeit, ein menschenwürdiges, selbstbestimmtes
Leben zu führen, eingeschränkt wird, handelt es sich auch um einen
Verstoß gegen die Menschenrechte nach der UN-Konvention über die
Rechte behinderter Menschen", kritisiert Haneder.

Die derzeitige Praxis in Niederösterreich wird auch vom
Bundesbehindertenanwalt, vom Dachverband der Behindertenverbände und
dem Verein VertretungsNetz - Sachwalterschaft, Patientenanwaltschaft,
Bewohnervertretung als benachteiligend eingestuft.

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