- 19.06.2013, 09:53:25
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Eigentumssteuern treffen klein- und mittelständische Unternehmen!
Studie der KMU Forschung Austria zeigt: Massive Auswirkungen auf den heimischen Betriebsstandort zu befürchten - Beispiel 13: Reisebüro in Westösterreich
Utl.: Studie der KMU Forschung Austria zeigt: Massive Auswirkungen
auf den heimischen Betriebsstandort zu befürchten - Beispiel
13: Reisebüro in Westösterreich =
Wien (OTS/PWK429) - Neue Vermögens-bzw. Eigentumssteuern würden die
heimischen Betriebe unabhängig von Gewinn oder Verlust direkt in der
Substanz treffen und Standort und Arbeitsplätze gefährden. Zwei
Drittel der Eigentumssteuern müssten dabei die Betriebe leisten. Das
ist der Sukkus der aktuellen Studie der KMU Forschung Austria über
die Auswirkungen einer Einführung der in Diskussion befindlichen
Eigentums- und Vermögenssteuern.
Österreich liegt bereits jetzt im EU-Spitzenfeld bei der Steuer- und
Abgabenlast. Um den heimischen Standort zu attraktivieren, gilt es,
die Steuerlast zu vermindern, denn Österreich ist eine offene
Volkswirtschaft und neue Steuern sind kontraproduktiv für die weitere
Entwicklung unseres Landes.
Vor diesem Hintergrund liefert die WKÖ Fakten auf Basis der Studie
der KMU Forschung Austria zu den erwartbaren Auswirkungen von neuen
Eigentums- und Vermögenssteuern auf Betriebe unterschiedlicher Größen
und Sparten. Die Beispiele beruhen dabei auf Daten jener Betriebe,
die sich in der Bilanzdatenbank der KMU Forschung Austria befinden
und spiegeln damit 1:1 die betriebliche Situation wider.
Reisebüro mit bis zu 15.400 Euro Vermögenssteuer betroffen
Die Betroffenheit von Eigentumssteuern zeigt sich bei einem
Reisebüro in Westösterreich wie folgt: Durchschnittlich waren in
diesem Unternehmen im Jahr 2010 weniger als 10 Personen beschäftigt.
Der Jahresumsatz des Reisebüros betrug rd. Euro 10 Mio. und das
Unternehmensergebnis (vor Ertragssteuern) belief sich auf rd. Euro
0,9 Mio. Daraus ergibt sich für das Unternehmen eine zu zahlende
Körperschaftssteuer von etwa Euro 220.000,- sowie gegebenenfalls
Kapitalertragssteuer im Falle von Gewinnausschüttungen. Das
Unternehmen wies im Jahr 2010 ein Reinvermögen in der Höhe von rd.
Euro 2,7 Mio. aus. Es befindet sich eine Immobilie im
Betriebsvermögen.
Bei einem Steuersatz von 0,3 % und einem Freibetrag von Euro 1
Mio. ergäbe sich für das Reisebüro eine jährliche Vermögenssteuer in
Höhe von rd. Euro 5.100,-; bei einem Freibetrag von Euro 0,5 Mio.
würde die Steuer sich auf etwa Euro 6.600,- belaufen. Bei einem
Steuersatz in Höhe 0,7 % würde die Vermögenssteuer je nach Freibetrag
zwischen rd. Euro 11.900,- und rd. Euro 15.400,- liegen. (US)
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