• 18.06.2013, 19:06:14
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DER STANDARD: "Kärnten-Report": Keine Verletzung des Medientransparenzgesetzes

18.6.2013

Utl.: 18.6.2013 =

Wien (OTS) - Zur Diskussion rund um die heute im Standard
erschienenen Werbebeilage "Kärnten Report" nahm
Standard-Geschäftsführer Wolfgang Bergmann Stellung. In diesem
werblichen Produkt waren auch Mitglieder der Landesregierung
abgebildet, weshalb die Frage gestellt wurde, ob hier das
Medientransparenzgesetz verletzt worden sei.

Das sogenannte Kopfverbot bestehe bei dieser Beilag nicht, erläutert
Bergmann. " Der 'Kärnten-Report' ist ein Anzeigenprodukt, das von
Kärntner Firmen finanziert wird. Im Rahmen einer allgemeinen
Kärnten-Promotion seien auch Inhalte der politisch Verantwortlichen
transportiert worden, ohne dass diese an der Finanzierung dieses
Produktes teilgenommen haben. Wir bedauern, wenn Repräsentanten des
Landes dadurch einer Kritik ausgesetzt werden. Die Verantwortung der
Gestaltung der Beilage lag bei der Anzeigenabteilung."

Damit sei keine Verletzung des Medientransparenzgesetzes gegeben. Um
künftige Diskussionen zu vermeiden, sei aber die Anzeigenabteilung
angewiesen worden, bei Promotionprodukten die Bilddarstellung oder
namentliche Erwähnung von Politikern, die dem Medientransparenzgesetz
unterliegen, zu unterlassen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PST

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