- 17.06.2013, 12:02:04
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AK: Gegen hohe Strom- und Gaspreise muss es schärfere Waffen geben
Mehr Personal für Wettbewerbsbehörde nur ein erster Schritt - Beweislastumkehr würde KosnumentInnenrechte wirklich stärken
Utl.: Mehr Personal für Wettbewerbsbehörde nur ein erster Schritt -
Beweislastumkehr würde KosnumentInnenrechte wirklich stärken =
Wien (OTS) - "Im Kampf für faire Strom- und Gaspreise muss man den
Konsumentinnen und Konsumenten schärfere Instrumente in die Hand
geben. Das geht nur, wenn künftig das Energieunternehmen beweisen
muss, dass es faire Preise macht", sagt Silvia Angelo, Leiterin der
AK Wirtschaftspolitik. Bisher müssen diesen Beweis die betroffenen
KonsumentInnen führen. Mehr Personal für die Wettbewerbsbehörde ist
wichtig, hilft aber nichts, wenn wirksame Mittel gegen
Preisabsprachen fehlen. Überdies wären höhere Strafen wichtig, damit
das Kartellgericht höhere Bußgelder verhängen kann.
"Gesetzesänderungen wären dringend an der Zeit", so Angelo.
"In Deutschland, wo es die Beweislastumkehr bereits seit 2008
gibt, bekamen die Kon-sumentinnen und Konsumenten fast 130 Millionen
Euro an Preissenkungen und Gut-schriften zurück", sagt Angelo.
Bundesminister Mitterlehner hat schon im letzten Jahr ein
entsprechend Änderung des Kartellgesetzes vorgeschlagen. Dieser
könnte also noch ohne Schwierigkeiten in der letzten
Parlamentssitzung vor dem Sommer beschlossen werden.
Gerade im letzten Jahr hat die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB)
vermehrt Haus-durchsuchungen durchgeführt und damit von ihren
gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht. Die AK fordert schon
seit Jahren mehr Personal für diese wichtigen Aufgaben. Aber: Auch
mehr Köpfe in der Wettbewerbsbehörde bringen nichts, wenn sie kein
wirk-sames Instrument haben, um Preisabsprachen rasch nachzuweisen.
"Daher brauchen wir dringend die Umkehr der Beweislast", sagt Angelo.
"Dann nämlich müssen die Strom- und Gaslieferanten beweisen, dass sie
gerechtfertigte Preise verlangen."
Für höhere Strafen wäre vor allem das Justizministerium gefordert:
Wenn das Justizmi-nisterium dem Kartellgericht ermöglicht höhere
Strafen, als die von der BWB vorgeschla-gen, zu verhängen, so würde
es sicherlich zu höheren Bußgeldern als in der Vergangen-heit kommen.
Seit der Einführung der Kronzeugenregelung darf dies das Gericht
nicht mehr. Die verhängten Strafen dürfen nur geringer sein. Das
österreichische System mit einer Zweiteilung im Kartellverfahren hat
sich bewährt: Auf der einen Seite die Behörde, die untersucht und wie
ein Staatsanwalt Anträge einbringt. Auf der anderen Seite das
Gericht, das entscheidet. Durch die Möglichkeit von höheren Geldbußen
würde diesem bewährten System auch noch weiter Rechnung getragen, da
das Gericht das Behörden-handeln kontrolliert.
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