• 17.06.2013, 09:18:13
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Kellnerin als "sexuelles Freiwild" für Chef und Gäste AK erreichte 3600 Euro Entschädigung und Lohnnachzahlung

Linz (OTS) - Gerade einmal drei Wochen war eine junge Frau als
Kellnerin in einem Wettbüro beschäftigt. Drei Wochen, die sie nicht
so schnell vergessen wird: Verbale und körperliche Sex-Attacken
standen auf der Tagesordnung, wenn die Gäste "handgreiflich" wurden,
schaute der Chef tatenlos zu. Mit Hilfe der Arbeiterkammer
Oberösterreich bekam die Frau rund 3600 Euro Entschädigung und
Lohnnachzahlung.

Ein 40-Stunden-Job für 1200 Euro netto monatlich war ausgemacht,
angemeldet war die Frau aber nur für 30 Stunden. Als die Kellnerin
nach ihrem dreiwöchigen Martyrium erklärte, dass sie so nicht mehr
arbeiten wolle, feuerte sie der Chef und meldete sie einen Tag später
bei der Gebietskrankenkasse ab. Was sein Sündenregister um den
Tatbestand der fristwidrigen Kündigung erweitert.

Dazwischen lagen schlüpfrige Bemerkungen und eindeutige Angebote
des Chefs sowie Klapse auf den Po und Busengrapschen von Seiten der
Gäste. Der Arbeitgeber schickte der Frau auch ordinäre SMS, was sich
letztlich als gutes Beweismittel erwies. Weil der Chef trotz
mehrmaliger Bitten nicht einschritt, wenn die Frau von Gästen
belästigt wurde, verletzte er außerdem seine Fürsorgepflicht als
Arbeitgeber.

Nach ihrem Rausschmiss wandte sich die verzweifelte Frau an die
AK, die den Mann aufforderte, die offenen Ansprüche und einen
angemessenen Schadenersatz zu bezahlen. Der Arbeitgeber erklärte sich
schließlich in einem Vergleich zu einer Zahlung von 3600 Euro bereit.

"Der Mindestschadenersatzanspruch bei sexueller Belästigung wurde
zwar schrittweise von 400 auf 720 und zuletzt auf 1000 Euro
angehoben. Dieser Fall zeigt aber wieder einmal, dass die
Strafandrohung offenbar immer noch nicht hoch genug ist, um Frauen
vor solchen Übergriffen zu schützen", sagt AK-Präsident Dr. Johann
Kalliauer.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKO

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