• 16.06.2013, 10:00:42
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AK-Tipp für Hochwassergeschädigte: Keine Gebühren bei Ersatzbeschaffung von Dokumenten

Linz (OTS) - Viele Flutopfer haben ihr Hab und Gut verloren -
darunter auch Ausweise, Bescheinigungen, Urkunden und Zeugnisse. Die
Neubeschaffung dieser Dokumente kann für Betroffene recht umständlich
sein. Es gibt aber zumindest eine Erleichterung, was die Kosten
betrifft: "Für die Ersatzbeschaffung von Führerschein & Co dürfen
Ämter keine Gebühren verlangen", macht AK-Präsident Dr. Johann
Kalliauer aufmerksam. Und er appelliert eindringlich an alle
Behörden, die Betroffenen von sich aus darüber zu informieren.

Drei Arten von Gebührenbefreiungen sind gesetzlich verankert:
Wenn Dokumente durch das Hochwasser und die Unwetter verloren
gegangen sind oder vernichtet wurden, dann fallen für die
Ersatzausstellung keine Gebühren an: Das betrifft zum Beispiel
Führerscheine, Zulassungsscheine, Reisepässe, Personalausweise,
Staatsbürgerschaftsnachweise, Heirats- oder Partnerschaftsurkunden,
Zeugnisse oder amtliche Abschriften.

Die Gebührenbefreiung gilt aber auch für sogenannte
Bestandverträge, mit denen Geschädigte eine Ersatzbeschaffung
vornehmen - zum Beispiel Mietverträge für eine Ersatz-Wohnung oder
Leasingverträge für Ersatz-Autos.

Auch keine Gebühren dürfen Ämter für Schriften zur
Schadensfeststellung, -abwicklung und -bereinigung einheben. Ist zum
Beispiel aufgrund des Hochwassers ein Bauverfahren notwendig, um
Sicherungs- und Schutzmaßnahmen durchzuführen, darf die Gemeinde für
alle damit verbundenen Schriften (Anträge, Niederschriften, Pläne)
keine Gebühren einheben.

Voraussetzung für die Gebührenbefreiungen ist der Nachweis des
Schadens - zum Beispiel durch Gemeinde oder Katastrophenfonds.
Außerdem muss die Ersatzausstellung innerhalb eines Jahres bzw. die
Ersatzbeschaffung innerhalb von zwei Jahren ab Schadenseintritt
erfolgen.

Sollten schon Gebühren entrichtet worden sein, kann beim
zuständigen Finanzamt eine Rückerstattung beantragt werden.

AK informiert umfassend über arbeitsrechtliche Fragen
Nach wie vor wenden sich täglich Hochwasseropfer an die AK, weil sie
Probleme mit ihrem Arbeitgeber haben. Viele Firmen sind nicht bereit,
Dienstverhinderungen für ihre vom Hochwasser betroffenen
Beschäftigten anzuerkennen. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: "Viele
Ratsuchende berichten uns, dass ihr Arbeitgeber von ihnen verlangt,
sich für die ausgefallene Arbeitszeit Urlaub oder Zeitausgleich zu
nehmen. In vielen Fällen handelt es sich aber eindeutig um Gründe für
Dienstverhinderungen. Wir raten allen Betroffenen, sich im
Zweifelsfall an uns zu wenden. Wir schauen uns das in jedem einzelnen
Fall genau an."

Auch Probleme mit Versicherungen

Weitere Fragen, mit denen die AK-Experten/-innen täglich
konfrontiert werden: Wie viel zahlt die Versicherung beim Hochwasser?
Wie mache ich den Schaden geltend? Ausführliche Infos dazu gibt es
auf http://www.arbeiterkammer.com/konsument.htm

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