• 14.06.2013, 13:44:00
  • /
  • OTS0176 OTW0176

AK: Freihandelsabkommen gefährdet öffentliche Interessen

Probleme im Vorfeld der Verhandlungen machen Verhandlungsstart unmöglich

Utl.: Probleme im Vorfeld der Verhandlungen machen Verhandlungsstart
unmöglich =

Wien (OTS) - Für den Start der Verhandlungen über das
Freihandelsabkommen der EU mit den USA fehlt es an vielen notwendigen
Voraussetzungen, erklärt Valentin Wedl, Abteilungsleiter EU und
Internationales der AK Wien. Die Prism-Geheimdienstaffäre, die einen
aufklärungsbedürftigen Datenmissbrauch auch von EuropäerInnen
vermuten lässt, sei nicht das einzige Hindernis. Vor Beginn der
Verhandlungen, müssen aus Sicht der AK folgende Voraussetzungen
erfüllt sein:

+ Sämtliche Datenschutzrechte der EuropäerInnen müssen gewahrt
werden. Solange die USA den Datenskandal nicht aufklären und
offenlegen, dürfen die Verhandlungen nicht aufgenommen werden. Die EU
soll sich vorbehalten, den Datenschutz aus dem Verhandlungsmandat an
die EU-Kommission auszunehmen, weil die Anwendung von
Datenschutzrechten gegenüber Drittstaaten derzeit auf EU-Ebene
verhandelt wird.

+ Transparenz statt Ausschluss der europäischen Öffentlichkeit:
Die Vorhaben der EU-Kommission müssen der Öffentlichkeit zugänglich
gemacht werden. Eine einseitige Berücksichtigung von
Wirtschaftsinteressen ist überdies mit den Anforderungen der
sogenannten "good governance" unvereinbar. Die AK fordert daher,
wichtige Dokumente von öffentlichem Interesse, wie es die Entwürfe
für Verhandlungsmandate an die EU-Kommission sind, einer öffentlichen
Auseinandersetzung zugänglich zu machen.

+ Das hohe Niveau an Gesundheits- und Sicherheitsstandards sowie
des Umweltschutzes für KonsumentenInnen und ArbeitnehmerInnen auf
beiden Seiten muss erhalten bleiben. Sie dürfen nicht zum Ziel
umfangreicher Deregulierung hinsichtlich vermeintlich
handelshemmender Auswirkungen sein.

+ Die USA müssen international verbindliche Mindestarbeitsnormen
einhalten, um Lohnwettbewerb und die Verschlechterung der
Arbeitsbedingungen zu verhindern. Die internationale
Gewerkschaftsbewegung und die AK fordern seit Jahren die Einhaltung
der acht ILO-Kernarbeitsnormen (Verbot von Kinderarbeit,
Vereinigungsfreiheit und Kollektivvertragsfreiheit für
Gewerkschaften, Verbot von Zwangs- und Gefangenenarbeit,
Diskri-minierungsverbot am Arbeitsplatz) und Sanktionen bei deren
Verletzung. Die USA haben bisher nur zwei ILO-Mindestarbeitsnormen
ratifiziert. Auch die Existenzbedingungen für Gewerkschaften
verschlechtern sich zunehmend.

+ Essentielle Dienstleistungen der Daseinsvorsorge müssen von der
Verhandlungsrichtlinie ausgenommen werden - etwa Bildung,
Gesundheits- und soziale Dienstleistungen, Abwasser- und
Müllentsorgung, Energie, Verkehr, kulturelle und audiovisuelle
Dienstleistungen und Wasserversorgung - sie gehören in die
öffentliche Hand. Hohe soziale und konsumentenschutzrechtliche
Standards müssen hier Vorrang vor einseitigen Vermarktungsinteressen
haben.

+ Für die AK gibt es kein schlüssiges Argument, für Verhandlungen
zum Investitionsschutz mit den USA. Es muss verhindert werden, dass
das Abkommen einen sogenannten
InvestorStaat-Streitbeilegungsmechanismus enthält: Dies würde es
US-InvestorInnen in der EU ermöglichen, gegen politische Maßnahmen im
öffentlichen Interesse von EU-Mitgliedstaaten direkt vor
internationalen Schiedsgerichten zu klagen, wenn sie ihre Profite
dadurch geschmälert sehen. Gleiches würde für EU-InvestorInnen in den
USA gelten. Die AK fordert, sensible Branchen wie Bildung,
Gesundheit, Kultur, Dienstleistungen im öffentlichen Interesse, den
öffentlichen Personenverkehr sowie Politikbereiche wie Arbeit,
Soziales, Umwelt, Finanzmarktregulierung und Steuerpolitik generell
aus dem Geltungsbereich des Investitionsschutzkapitels
herauszunehmen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel