• 05.06.2013, 13:31:41
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BZÖ-Petzner veröffentlicht OGH-Erkenntnis zu Ausfallsbürgschaften - BayernLB hätte als Hypo-Eigentümer gehaftet! (2)

"Was zu den Kärntner Landeshaftungen von SPÖ und ÖVP behauptet wird, ist die größte Lüge seit Hitlers gefälschter Tagebücher im Stern." - Sonderprüfung der Hypo Task Force gefordert

Utl.: "Was zu den Kärntner Landeshaftungen von SPÖ und ÖVP behauptet
wird, ist die größte Lüge seit Hitlers gefälschter Tagebücher
im Stern." - Sonderprüfung der Hypo Task Force gefordert =

Wien (OTS) - Zu den wiederholten Aussagen von führenden
Regierungspolitikern von SPÖ und ÖVP, wonach im Falle einer Pleite
der Hypo die Landeshaftungen des Landes Kärnten sofort schlagend
geworden wären, veröffentlichte der stellvertretende BZÖ-Klubobmann
NRAbg. Stefan Petzner heute in seiner Pressekonferenz eine
Entscheidung des OGH von März 2012 und stellte unter Berufung auf
diese Entscheidung sowie Paragraph 1356, ABGB fest: "Was zu den
Kärntner Landeshaftungen von SPÖ und ÖVP behauptet wird, ist die
größte Lüge seit Hitlers gefälschter Tagebücher im Stern. Denn im
Falle der Hypo Alpe Adria hat das Land Kärnten mit wechselnden
politischen Mehrheiten von SPÖ, ÖVP und Freiheitlichen in Kärnten
Ausfallsbürgschaften übernommen, die bis ins Jahr 2017 laufen. Der
entscheidende Unterschied zu einer gewöhnlichen Haftung ist, dass ein
Ausfallsbürge erst dann haftet, wenn das Insolvenzverfahren des
Hauptschuldners abgewickelt ist. Überdies haftet der Ausfallsbürge
sodann nur für jene Passiva, die nach einer vollständig erfolgten
Insolvenzabwicklung unterm Strich über bleiben. Wir reden dann nicht
mehr von Summen um die 20 Milliarden Euro, die sofort schlagend
geworden wären, wie das aktuell SPÖ und ÖVP immer vorzugaukeln
versuchen, sondern von Summen um die fünf Milliarden Euro, die wenn
überhaupt, erst nach Jahren fällig geworden wären. Ich wage die
Prognose: Die Haftungen wären dem Steuerzahler am Ende des Tages
billiger gekommen als die verpatzte Notverstaatlichung." Petzner
verwies dazu in seiner Pressekonferenz auf den entscheidenden
Paragraph 1356, ABGB, der da lautet: "Der Bürge kann aber, selbst
wenn er sich ausdrücklich nur für den Fall verbürget hat, dass der
Hauptschuldner zu zahlen unvermögend sei, zuerst belanget werden,
wenn über das Vermögen des Hauptschuldners das Insolvenzverfahren
eröffnet wurde oder wenn der Hauptschuldner zu der Zeit, als die
Zahlung geleistet werden sollte, unbekannten Aufenthaltes, und der
Gläubiger keiner Nachlässigkeit zu beschuldigen ist."

"Offensichtlich hat sich beginnend mit der Notverstaatlichung bis
heute niemand im Finanzministerium und im Bundeskanzleramt die
geltende Rechtslage angesehen oder falls doch, bis heute nicht
verstanden", sagt Petzner und spricht von "Dilettantismus der
Sonderklasse". Besonders hart ging Petzner mit dem verantwortlichen
Präsidenten der Finanzprokuratur, Peschorn, ins Gericht, der mit
diversen Schimpfwörtern bedacht wurde. "Ich möchte wissen, warum sich
das damals niemand angesehen hat. Und ich möchte eine Entschuldigung
bei allen Kärntnerinnen und Kärntnern sowie der Bank und ihrer
Mitarbeiter. Bei der Notverstaatlichung wurden Milliarden an die
Bayern verschenkt und Kärnten und der Steuerzahler sollen nun die
Zeche für diesen Murks berappen!"

Denn der stellvertretende BZÖ-Klubobmann sieht seine Haltung durch
eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes bestätigt, der zur Frage
der Ausfallsbürgschaften wie sie das Land Kärnten eingegangen ist,
festgestellt hat, dass der Gläubiger erst dann auf den Bürgen
zugreifen kann, wenn er den Hauptschuldner geklagt und vergeblich
Exekution geführt hat. "In anderen Worten: Zuerst wären die
Eigentümer (Haupteigentümer war zu dem Zeitpunkt die Bayerische
Landesbank) in die Pflicht genommen worden, gleichzeitig hätten die
anderen Hypos und Raiffeisen ihre Haftung gegenüber den
österreichischen Hypo-Sparern einlösen müssen. Und erst nach
Abwicklung des Insolvenzverfahrens, das wohl Jahre gedauert hätte,
wären die dann noch offenen Forderungen dem Ausfallsbürgen, also dem
Land Kärnten, in Rechnung gestellt worden. Es hätte als zuerst die
bayrische Landesbank gehaftet und nicht das Bundesland Kärnten!"
Petzner verlangt daher umgehend eine "Sonderprüfung" durch die
Hypo-Task Force was aufrechte Haftungsansprüche gegenüber der
BayernLB betrifft. "Ich glaube, dass diese Ansprüche seitens der
Republik bis heute bestehen. Daher muss das sofort geprüft werden und
entsprechende Forderungen gegenüber den Bayern gestellt werden, bevor
es zu spät ist", fordert Petzner.

MEDIENSERVICE: Die genannte OGH-Entscheidung kann bei der
Pressestelle des BZÖ oder direkt bei NRAbg. Stefan Petzner
angefordert werden.

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