- 04.06.2013, 11:26:26
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Stöger: Leistungsausbau für Schwangere und härtere Strafen im Lebensmittelrecht beschlossen
Ministerrat beschließt kostenlose Hebammenberatung und Strafverschärfungen bei falscher Lebensmittelkennzeichnung
Utl.: Ministerrat beschließt kostenlose Hebammenberatung und
Strafverschärfungen bei falscher Lebensmittelkennzeichnung =
Wien (OTS) - "In Zukunft werden schwangere Frauen im Rahmen der
Leistungen des Mutter-Kind-Passes noch besser betreut. Erstmals wird
es möglich sein, kostenlos eine Hebammenberatung in Anspruch zu
nehmen. Hebammen können durch ihre fachkundige Hilfe und Beratung den
Verlauf der Schwangerschaft unterstützen und somit einen wichtigen
Beitrag zur Senkung der steigenden Kaiserschnittrate leisten",
betonte Gesundheitsminister Alois Stöger nach dem heutigen
Ministerrat. Die Beratung kann von Schwangeren zwischen der 18. und
22. Schwangerschaftswoche in Anspruch genommen werden. "Viele Frauen
wollen die Unterstützung durch Hebammen. Gemeinsam mit
Familienminister Mitterlehner konnte ich diese wichtige neue Leistung
umsetzen", führte der Minister weiter aus. Die Hebammenberatung wird
zu zwei Dritteln aus dem Familienlastenausgleichsfonds und zu einem
Drittel von den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung
finanziert.
KonsumentInnentäuschung wird härter bestraft
"Auch im Lebensmittelbereich gibt es weitreichende Neuregelungen. Die
Strafen bei Falschkennzeichnung werden stark erhöht. Das soll
Unternehmer, die auf das schnelle Geld aus sind, ohne an die
Konsumentinnen und Konsumenten zu denken, abschrecken und bestrafen",
erläuterte der Minister. Der Strafrahmen bei Verstößen gegen das
Lebensmittelgesetz wird von bisher 20.000 Euro auf 50.000 Euro
erhöht, im Wiederholungsfall sogar auf 100.000 Euro. "Ich konnte mich
auch bei Mindeststrafen durchsetzen. In Zukunft wird es bei
absichtlicher Falschkennzeichnung eine Mindeststrafe von 700 Euro
geben", betonte der Gesundheitsminister. Im Begutachtungsentwurf
waren noch keine Mindeststrafen vorgesehen. "Auch bei den
gerichtlichen Strafen wird es eine Verschärfung geben. Wer Fleisch,
das nicht ausreichend kontrolliert wurde, in Lebensmitteln
verarbeitet, muss mit bis zu einem halben Jahr Gefängnis rechnen.
Durch den heutigen Beschluss im Ministerrat stärken wir die Position
der Konsumentinnen und Konsumenten", so Stöger abschließend.
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