• 01.06.2013, 10:49:31
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AK Rechtsberatung: Firma will Mutter in Elternteilzeit loswerden

Junge Mutter konnte keine Nachtschicht machen - Gericht gab ihr in erster Instanz Recht

Utl.: Junge Mutter konnte keine Nachtschicht machen - Gericht gab
ihr in erster Instanz Recht =

Wien (OTS) - Einen wahren Gerichtsmarathon hat eine junge Mutter aus
Wien hinter sich. Nach der Geburt ihres Kindes konnte Frau K. nicht
mehr in der Nachtschicht arbeiten und beantragte mit der
Elternteilzeit eine Festlegung der Arbeitszeit tagsüber. Das sei
organisatorisch nicht möglich, befand ihr Arbeitgeber, der
Kunststoffverpackungs-Produzent Tupack. "Die Firma bekämpfte die
Festlegung der Arbeitszeit vor Gericht und verlor. Darauf ließ sich
die Firma Tupack etwas Neues einfallen", schildert AK Rechtsexpertin
Karmen Riedl den Fall. "Frau K. wurde von Wien ins Burgenland
versetzt. Damit verlängerte sich ihr Arbeitsweg um das 3,5-Fache. Sie
musste um 5 Uhr früh von zu Hause los fahren und erhebliche Kosten
aufwenden, um nach Parndorf zu gelangen." Frau K. ging auch gegen
diese Versetzung gerichtlich vor. Das Arbeits- und Sozialgericht
entschied nun, dass die Versetzung unzulässig ist.

Die Versetzung war aus drei Gründen unrechtmäßig:
1) Der Betriebsrat hat der Versetzung nicht zugestimmt.
2) Die drastische Verlängerung des Anfahrtsweges war unzumutbar.
3) Diskriminierung aufgrund der Inanspruchnahme der Elternteilzeit

Daher brachte die AK Klage auf Unzulässigkeit der Versetzung und
Schadenersatz wegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts der
Arbeitnehmerin ein. Das Gericht gab in allen Punkten Recht. Frau K.
wurde auch Schadenersatz von 1.000 Euro zugesprochen.

Die Arbeitnehmerin hat sich aufgrund des Urteils für Wien
arbeitsbereit erklärt und fährt nun nicht mehr nach Parndorf. "Die
Firma ist nicht bereit, der Arbeitnehmerin einen Arbeitsplatz in Wien
anzubieten und hat gegen dieses Urteil Berufung erhoben", so AK
Rechtsexpertin Riedl.

Die Situation würde nicht derart eskalieren, könnten sich Betroffene
auch in solchen Fällen auf Urteile erster Instanz verlassen.

"Es braucht einen besseren gesetzlichen Schutz für
WiedereinsteigerInnen", sagt AK Expertin Riedl. Daher fordert die AK,
dass Versetzungen, die für ArbeitnehmerInnen zum Nachteil sind, erst
nach Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gültig werden.

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