• 29.05.2013, 11:56:06
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BZÖ-Petzner: "Haftungen des Landes Kärnten wären nicht sofort und wenn, in viel kleinerem Ausmaß als behauptet schlagend geworden"

SPÖ und ÖVP haben Unterschied zwischen Haftung und Ausfallsbürgschaft bis heute nicht verstanden - Petzner verweist auf Paragraph 1356 ABGB - Kritik an LH Kaiser

Utl.: SPÖ und ÖVP haben Unterschied zwischen Haftung und
Ausfallsbürgschaft bis heute nicht verstanden - Petzner
verweist auf Paragraph 1356 ABGB - Kritik an LH Kaiser =

Wien/Klagenfurt (OTS) - Zu den wiederholten Aussagen von führenden
Regierungspolitikern von SPÖ und ÖVP, wo-nach im Falle einer Pleite
der Hypo die Landeshaftungen des Landes Kärnten sofort schla-gend
geworden wären, stellt der stellvertretende BZÖ-Klubobmann NRAbg.
Stefan Petzner fest, dass SPÖ und ÖVP offensichtlich bis heute nicht
den Unterschied zwischen einer Haftung und einer Ausfallsbürgschaft
verstanden hätten. Petzner: "Im Falle der Hypo Alpe Adria hat das
Land Kärnten mit wechselnden politischen Mehrheiten von SPÖ, ÖVP und
Freiheitlichen in Kärnten Ausfallsbürgschaften übernommen, die bis
ins Jahr 2017 laufen. Der entscheidende Unterschied zu einer
gewöhnlichen Haftung ist, dass ein Ausfallsbürge erst dann haftet,
wenn das Insolvenzverfahren des Hauptschuldners abgewickelt ist.
Überdies haftet der Ausfallsbürge sodann nur für jene Passiva, die
nach einer vollständig erfolgten Insolvenzabwicklung unterm Strich
über bleiben. Wir reden dann nicht mehr von Summen um die 20
Milliarden Euro, die sofort schlagend geworden wären, wie das aktuell
SPÖ und ÖVP immer vorzugaukeln versuchen, sondern von Summen um die
fünf bis sieben Milliarden Euro, die wenn überhaupt, erst nach Jahren
fällig geworden wären." Petzner verweist dazu auf den entscheidenden
Paragraph 1356, ABGB, der da lautet: "Der Bürge kann aber, selbst
wenn er sich ausdrücklich nur für den Fall verbürget hat, dass der
Hauptschuldner zu zahlen unvermögend sei, zuerst belanget werden,
wenn über das Vermögen des Hauptschuldners das Insolvenzverfahren
eröffnet wurde oder wenn der Hauptschuldner zu der Zeit, als die
Zahlung geleistet werden sollte, unbekannten Aufenthaltes, und der
Gläubiger keiner Nachlässigkeit zu beschuldigen ist."

"Offensichtlich hat sich beginnend mit der Notverstaatlichung bis
heute niemand im Finanzministerium und im Bundeskanzleramt die
geltende Rechtslage angesehen", sagt Petzner und verweist auf
Kapazunder wie Androsch oder Felderer, die bereits gegenüber den
Medien erklärt hätten, dass es um viel niedrigere Summen bei den
Landeshaftungen geht, als allgemein behauptet wird. "Diese Herren
wissen genau, warum sie das sagen. Denn sie kennen im Unterschied zu
vielen anderen die Rechtslage genau." Im Übrigen gebe es nicht wenige
Experten, die eine Haftung des Freistaates Bayern als Eigentümer des
Hypo-Mehrheitsaktionärs BayernLB feststellen. "Warum diese
Möglichkeit, den Freistaat Bayern in eine Haftungspflicht zu nehmen,
bis heute nicht geprüft wurde, ist mir schleierhaft." Kritik übt
Petzner in diesem Zusammenhang abschließend auch an LH Peter Kaiser:
"Dass er Kärnten als Bundesland hinstellt, dass Abbitte gegenüber
Wien abzuleisten hat, ist erbärmlich und zeugt von einem
Landeshauptmann, der zu schwach und zu feig ist, die Interessen
seiner Landsleute offensiv zu vertreten. Es gibt überhaupt keinen
Grund für einen Canossa-Gang nach Wien. Im Gegenteil. Abgesehen
davon, dass Kaiser Geschichtsleugnung betreibt. Denn die SPÖ hat die
Ausfallsbürgschaften größtenteils mitbeschlossen."

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