- 24.05.2013, 16:21:20
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AK Angelo zu Crowd-Funding: KonsumentInnenschutz statt Finanzmarktliberalisierung
Informationspflicht ab 100.000 Euro wichtig für Stabilität
Utl.: Informationspflicht ab 100.000 Euro wichtig für Stabilität =
Wien (OTS) - "Müssten Unternehmen erst ab 500.000 Euro
Finanzierungsvolumen ihre KonsumentInnen umfassend informieren, würde
das den KonsumentInnenschutz massiv untergraben", kritisiert Silvia
Angelo, AK Abteilungsleiterin für Wirtschaftspolitik die Forderung,
die Prospektpflicht für Finanzierungen zu ändern. "Die derzeitige
Grenze für die Informationspflicht von 100.000 Euro hingegen
gewährleistet den gerade in Zeiten unsicherer Finanzmärkte so
wichtigen Schutz von KleinanlegerInnen." Ebensowenig dürfe das
Bankwesengesetz ausgehöhlt werden: "Auf der einen Seite werden als
Lehre aus der Krise die Banken und deren Geschäfte strengeren Regeln
unterworfen. Da ist es absurd auf der anderen Seite wieder eine
Hintertür für ungeregelte Finanzierungen zu schaffen", so Angelo.
"Das trägt nicht gerade zur Stabilität des Finanzwesens bei."
Das Bankwesen soll für eine Risikostreuung sorgen. Damit verbunden
ist ein enger "Einlagen"-Begriff, hinter dem ein
Einlagensicherungssystem steht. Das hilft nicht nur den
KonsumentInnen, sondern verhindert auch, dass wenn ein Unternehmen in
Bedrängnis gerät, es zu einem Ansturm auf die Einlagen kommt, was
wiederum einen Domino-Effekt auslösen kann. "Die Einlagensicherung
ist somit etwas, das Crowd-Funding nicht bieten kann", so Angelo. In
der AK ist ein Fall eines Unternehmens anhängig, bei dem Einlagen von
MitarbeiterInnen entgegengenommen wurden - es erfolgte Werbung für
ein Sparprogramm mit exorbitant hohen Zinsversprechen ("9,5% bei 24
Monaten Laufzeit"). Nun ist die diese Firma insolvent und die
MitarbeiterInnen fürchten um ihr Geld.
Die derzeitige Regelung zur Prospektpflicht sieht vor, dass der
Emissionsprospekt von der FMA auf Vollständigkeit, Kohärenz und
Verständlichkeit überprüft und erst danach gebilligt wird. Die
kapitalaufbringende Gesellschaft darf erst danach den Prospekt
veröffentlichen und sich mit dem Angebot an das Anlegerpublikum
wenden. Es gibt mit diesem Vorgang Vorab-Prüfung des
Finanzierungsvorhabens. Außerdem ist der Emissionsprospekt von
Wertpapieren und Veranlagungen im Nachinein ein Dokument für die
Haftungsansprüche von AnlegerInnen. Angelo: "Das alles würde mit der
Staffelung wegfallen. Mini- oder Midi-Berichtspflichten können eine
testierte Bilanz inklusive Gewinn- und Verlustrechnung nicht
ersetzen."
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