- 24.05.2013, 10:49:14
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Registrierung der Beschäftigten in den Gesundheits- und Krankenpflegeberufen: AK will diese gesetzliche Aufgabe übernehmen
Linz (OTS) - Ab Juni 2015 sollen jene, die in der Gesundheits- und
Krankenpflege sowie in einem medizinisch-technischen Dienst arbeiten,
in ein öffentliches Register eingetragen werden. Das sieht ein
Gesetzesentwurf des Gesundheitsministers vor. Die Arbeiterkammer will
diese Registrierung übernehmen. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer:
"Eine win-win-Situation für alle - für die Beschäftigten, deren
Patienten und die Arbeitgeber."
Die Eintragung in das öffentliche Register ist zum Beispiel für
diplomiertes Krankenpflegepersonal, Logopäden/-innen sowie Physio-
und Ergotherapeuten/-innen vorgesehen. Das soll einerseits zu mehr
Planbarkeit und Transparenz führen und andererseits das Vertrauen der
Patienten/-innen in die Qualität der Pflegeleistungen stärken.
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: "Niemand verfügt heute über genaue
Zahlen, wie viele Personen in diesen Berufen tatsächlich arbeiten.
Das wird sich mit der Registrierung ändern." Der Vorteil für die
Patientinnen und Patienten: Sie können sicher sein, dass Personen,
die im öffentlich einsehbaren Register eingetragen sind, gut
ausgebildet sind und sich ihrer hohen Verantwortung in ihrem Beruf -
Verschwiegenheit, Sensibilität im Umgang mit hilfsbedürftigen
Personen - bewusst sind.
Dass die Arbeiterkammer mit der Führung dieses Registers betraut
wird, wäre für AK-Präsident Kalliauer eine logische Konsequenz: "Die
Mehrheit der Personen, die diese Berufe ausüben, sind unsere
Mitglieder." Die Arbeiterkammer als gesetzliche Einrichtung könnte
diese besondere öffentliche Aufgabe unter staatlicher Aufsicht
übernehmen, wie etwa die Wirtschaftskammer bei der
Lehrlingsausbildung. "Wir werden dies unparteilich und unabhängig für
alle Berufsangehörigen tun - gleichgültig, ob sie selbständig oder
unselbständig erwerbstätig sind", so Kalliauer.
Die Arbeiterkammer genießt in der Bevölkerung höchstes Vertrauen,
wie alle Umfragen bestätigen. Kalliauer: "Wir besitzen die Kompetenz,
die Registrierungsverfahren rechtlich korrekt und kostengünstig
abzuwickeln."
Die Vorteile für die Beschäftigten durch die Registrierung liegen
auf der Hand: In das Register werden neben Daten zur Person auch Ihre
Ausbildung und alle absolvierten Fort-, Weiter- und
Sonderausbildungen aufgenommen. Bei einem Wechsel der Arbeitsstelle
ersparen sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig ein oft
mühevolles Zusammentragen von Dokumenten, weil relevante Daten mit
dem Eintrag ins Register überprüft und aktualisiert werden.
Die AK kann die Kooperation mit Berufsverbänden und Gewerkschaften
bestmöglich gewährleisten. Das wird sich positiv auf die Qualität der
Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten auswirken.
Ein weiterer Vorteil für die betroffenen Beschäftigten: Die AK
kann einen einfachen Ablauf der Registrierung und die erforderliche
Datensicherheit sicherstellen. Dazu kommt - durch die dezentrale
Infrastruktur der Arbeiterkammer mit ihren vielen Außenstellen in
allen Bundesländern und in allen Bezirken haben die Angehörigen der
betreffenden Berufe einen einfachen Zugang zur Eintragung ins
Register. AK-Präsident Kalliauer: "Das erleichtert den persönlichen
Kontakt bei allen Fragen rund um Registrierung und Beruf."
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