- 23.05.2013, 17:21:58
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Sitzung des NÖ Landtages
St. Pölten (OTS/NLK) - Abgeordneter Josef B a l b e r (VP)
berichtete zu einem Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Mag.
Schneeberger u. a. betreffend Änderung des NÖ Raumordnungsgesetzes
1976 (NÖ ROG 1976).
Abgeordnete Barbara R o s e n k r a n z (FP) erwähnte zunächst
die "zunehmend härter werdenden Konflikte" zwischen
Windkraftbetreibern und Bürgerinitiativen. Sie sei aber nicht der
Meinung, dass es mit dieser Änderung der Raumordnung gelinge, diese
zu entschärfen. Es sei wichtig, auf nachhaltige Energieträger zu
setzen. Aber das Vertrauen in die erneuerbare Energie sei zunehmend
verspielt worden. Es müssten Möglichkeiten geschaffen werden, dass
die betroffenen Bürger einen wirtschaftlichen Nutzen hätten. Weiters
forderte sie eine verpflichtende Volksabstimmung sowie einen
Mindestabstand zu Wohnbauland von mindestens 2.000 Metern. Gemeinsam
mit den Abgeordneten Waldhäusl, Petrovic, Weiderbauer, Huber und
Königsberger brachte sie einen entsprechenden Abänderungsantrag ein.
Abgeordneter Helmut S c h a g e r l (SP) sagte, der
Schwerpunkt der österreichischen Windenergienutzung liege in
Niederösterreich. Bei der Anzahl der Windkraftanlagen sei
Niederösterreich Spitzenreiter. Die Änderung des
Raumordnungsprogrammes sei erforderlich, um für die künftige
Errichtung von Windkraftanlagen einen Rahmen zu schaffen. Er sehe den
NÖ Energiefahrplan durch die Änderung des Raumordnungsgesetzes nicht
in Gefahr. Seine Fraktion werde daher zustimmen.
Abgeordneter Ing. Manfred S c h u l z (VP) bezog sich auf das
im NÖ Energiefahrplan beschlossene Ziel, bis 2020 50 Prozent des
Energiebedarfes aus erneuerbarer Energie zu gewinnen. Eine der
tragenden Säulen sei dabei die Windkraft, die 14 Prozent des
niederösterreichischen Strombedarfes abdecke. Der Fortschritt bei der
Alternativenergie dürfe aber nicht zum Rückschritt im Landschaftsbild
werden. Man müsse den Ausbau der erneuerbaren Energie und den Schutz
der Landschaft unter einen Hut bringen.
Abgeordnete Dr. Helga K r i s m e r - H u b e r (G) sprach von
einem "Schlag ins Gesicht" der erneuerbaren Energie. Man stehe auf
Seiten der erneuerbaren Energie und da gehöre Windkraft dazu.
Natürlich müssten Verbotszonen klar eingehalten werden. Man finde
dafür aber mit dem gesetzlichen Regelwerk das Auslangen. Die
Energiewende müsse von den Menschen getragen werden. Sie meinte, die
Projekte im Bereich der Windkraft müssten selbstverständlich
transparent und demokratisch abgewickelt werden, damit die
alternative Energiegewinnung ein sauberes Geschäft bleibe. Die nun
geplante Veränderung im Bereich der Raumordnung komme zum falschen
Zeitpunkt.
Klubobmann Gottfried W a l d h ä u s l (FP) sagte, die
betroffenen Bürger sollten über weitere Windkraftprojekte abstimmen
dürfen. Wenn die Windkraftparks einen Gewinn abwerfen, müssten auch
die Gemeinden und die Bürger ihren Vorteil haben.
Abgeordneter Walter N a d e r e r (FRANK) betonte, die Errichtung
von riesigen Windkraftanlagen würde zu Protesten führen, besonders
bei Menschen, die im ländlichen Raum leben. Die Geborgenheit der
Menschen würde durch die Windräder gestört. Mit der Änderung des
Raumordnungsgesetzes würden die Wünsche der Bevölkerung im ländlichen
Raum besonders berücksichtigt werden.
Abgeordneter Gerhard R a z b o r c a n (SP) erinnerte, bis zum
Jahr 2020 sollten 50 Prozent der Energie in Niederösterreich aus
erneuerbaren Energieträgern kommen. Auf Grund dieser Zielvorgabe sei
die Windkraft in den letzten Jahren ausgebaut worden und viele
Bürgermeister, Gemeinderäte und Bürger hätten sich darüber Gedanken
gemacht. Überdies sei es notwendig, die Stromnetze auszubauen, damit
diese auch die Energie der Windkraftanlagen aufnehmen können. Alle
Anrainer müssten auch einen wirtschaftlichen Vorteil aus der
Errichtung von Windkraftanlagen haben. Seine Fraktion spreche sich
für einen vernünftigen Ausbau der Windkraft aus.
Abgeordneter Ing. Franz R e n n h o f e r (VP) sagte, mit den
Änderungen im Bereich der Raumordnung stehe der Landtag für eine
geordnete Vorgangsweise, für mehr Verantwortung im Bereich Umwelt und
Natur und für einen sinnvollen Landschaftsschutz. Ein ungehemmter und
ungebremster Ausbau der Windkraft sei nicht zielführend. Die Änderung
bedeute keinen Stopp und keine zusätzliche Wartezeit bei genehmigten
Windkraftanlagen. Alle Projekte, die bis zum heutigen Tag beschlossen
sind, könnten auch umgesetzt werden.
Der Antrag wurde mit Mehrheit angenommen, der Abänderungsantrag fand
keine Mehrheit.
(Forts.)
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