• 23.05.2013, 15:01:15
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  • OTS0249 OTW0249

GmbH-Novelle 2013 (GmbH light - ab Euro 5.000,00 Eigenkapital!)

Wien (OTS) - Eine bereits vor mehreren Jahren gestartete Kampagne des
Gesetzgebers zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich
scheint nunmehr in den letzten Zügen.
So hat der zwischenzeitig vom Ministerrat beschlossene Entwurf eines
Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2013 das Ziel, die Anzahl der
GmbH-Neugründungen zu forcieren.

Wesentlicher Eckpunkt dieses Gesetzentwurfes ist die Herabsetzung
des Stammkapitals von derzeit Euro 35.000,00 auf mindestens Euro
10.000,00. Entsprechend wären zukünftig anstelle von Euro 17.500,00
auch nur mindestens Euro 5.000,00 an Bareinlagen bei der Gründung zu
leisten.

Des Weiteren soll die jährlich fällig werdende
Mindestkörperschaftssteuer nur noch Euro 500,00 (statt jetzt Euro
1.750,00) betragen. Die Mindeststammeinlage für jeden einzelnen
Gesellschafter in Höhe von Euro 70,00 bleibt hingegen unverändert.

Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, dass eine
Gesellschafterversammlung zusätzlich immer auch dann einberufen
werden muss, wenn die Eigenmittelquote der GmbH weniger als 8 %
erreicht und die effektive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre
beträgt.

Auch soll die Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung
entfallen, womit sich ein potentieller Gründer diese Kosten zukünftig
spart.

Sollte dieser Gesetzesentwurf wie geplant mit 1. Juli in Kraft
treten, so können bereits bestehende GmbHs mit einem Stammkapital von
Euro 35.000,00 diese Novellierung wohl dazu nutzen, um das vorhandene
Stammkapital auf das gesetzliche Mindestkapital in Höhe von Euro
10.000,00 mittels Kapitalherabsetzungsmaßnahmen zu senken.

Das Team der Rechtsanwaltskanzlei LIKAR GmbH steht Unternehmen
jederzeit gerne für entsprechende Beratung und allfällige
Kapitalherabsetzungsmaßnahmen bzw Neugründungen mit der gewohnten
Kompetenz und Qualität zur Verfügung.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | LIK

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