- 22.05.2013, 10:32:39
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Regner/Weidenholzer: Voller Zugang zu Büchern und Zeitschriften für Blinde und Sehbehinderte
SPÖ-Europaabgeordnete unterstützen die notwendigen Ausnahmen im Urheberrecht
Utl.: SPÖ-Europaabgeordnete unterstützen die notwendigen Ausnahmen
im Urheberrecht =
Wien (OTS/SK) - Bei den gestrigen Erklärungen des Rates und der
Kommission im Straßburger Europaparlament zum Entwurf des
WIPO-Vertrags über Ausnahmen vom Urheberrecht für Sehbehinderte hat
der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer einen "vollständigen
Zugang zu Büchern und Zeitschriften für Blinde und Sehbehinderte"
gefordert. "Nichtdiskriminierung ist eines der wichtigsten
EU-Grundprinzipien. Die Möglichkeit, Zugang zu Büchern und anderen
Sprachinhalten zu bekommen, bedeutet die Verwirklichung des Artikels
21 der EU-Grundrechtecharta für sehbehinderte Menschen. Für Blinde
und Sehbehinderte bedeutet dies aber noch viel mehr: Der Zugang zu
Büchern und Zeitschriften ist gleichzusetzen mit dem Zugang zu Wissen
und Weiterbildung. Wie wir wissen, liegen nur 5 Prozent in
zugänglichen Formaten vor - wir müssen aber 100-prozentigen Zugang
gewährleisten", sagte Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für
bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, am Mittwoch gegenüber dem
SPÖ-Pressedienst. ****
Die SPÖ-Europaabgeordnete Evelyn Regner macht deutlich: "Um die Texte
in Blindenschrift oder in maschinenlesbare oder hörbare Formate
umwandeln zu können, müssen Ausnahmen vom Urheberrecht geschaffen
werden. 2009 sprach sich die Kommission noch gegen einen solchen
bindenden Vertrag aus. Dass sie ihre Einwände jetzt zurückgestellt
hat und willens ist, verbindliche Ausnahmeregelungen zu Gunsten von
Blinden und Sehbehinderten zu unterstützen, ist sehr begrüßenswert."
Regner, stv. Vorsitzende des Rechtsausschusses, will in weiterer
Folge auch eine grundlegende Überarbeitung des "veralteten
Urheberrechts" erreichen.
Hintergrund: Der WIPO-Urheberrechtsvertrag ist ein 1996 von der
Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verabschiedetes
Sonderabkommen und bildet den Rahmen für die Anpassung der nationalen
Urheberrechtsgesetze an die Anforderungen digitaler Netzmedien.
(Schluss) bj
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