- 20.05.2013, 18:35:01
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Wiener Zeitung: Leitartikel von Reinhard Göweil: "Ein deutliches Urteil"
Ausgabe vom 21. Mai 2013
Utl.: Ausgabe vom 21. Mai 2013 =
Wien (OTS) - Dem jungen Mann, der an der Med-Uni Graz nicht jene
Lehrveranstaltungen besuchen konnte, die ihm einen rascheren
Studienabschluss ermöglicht hätten, verdient Respekt - auch für seine
Zähigkeit. 2013 erhielt er Gerechtigkeit dafür, was ihm 2006
widerfuhr: Die Republik muss für seinen unverschuldet späteren
Berufseinstieg Schadenersatz leisten.
Der Oberste Gerichtshof hat ebenso Respekt verdient. Er kippte die
anderslautenden Urteile der Vorinstanzen und rückte die Sache wieder
zurecht. Denn derselbe Gesetzgeber, der die Universitäten deutlich
weniger großzügig behandelt wie andere gesellschaftliche Bereiche und
Institutionen (zum Beispiel Finanzausgleich, Banken, Landwirtschaft),
schob diese Verantwortung gerne ab. So endet für Studierende die
Familienbeihilfe mit dem 24. Lebensjahr, was ein klarer Wink ist,
"Bummelstudenten" nicht länger zu unterstützen.
Dieser Leistungsgedanke fehlt der öffentlichen Hand bei der eigenen
Verantwortung. So redet die Bildungspolitik derzeit gerne über
Zugangsbeschränkungen und nicht so gerne über den Zustand der Unis.
Trotz zusätzlicher Mittel warten immer noch viele Studierende auf
Seminar- und Lehrveranstaltungsplätze, für die sie sich längst
angemeldet haben. Trotz Universitätsräten und "Vollrechtsfähigkeit"
gehen immer noch zu viele Mittel für Verwaltung und Organisation
drauf. An der WU Wien kommen auf jeden Professor mehr als 100
Studenten, Master-Studienplätze werden von den Unis einseitig
verknappt. Ob die nunmehrigen Leistungsvereinbarungen wirkungsvolle
Abhilfe schaffen, wäre eine Überprüfung wert.
Etwa jenes Gesetzgebers, dem gerade vom OGH beschieden wurde, dass er
sich der Verantwortung für die Universitäten nicht entziehen kann.
Wie schon in den Bildungsstufen davor, hat die öffentliche Hand eine
Organisation geschaffen, die am allerwenigsten auf die jungen
Menschen Rücksicht nimmt - obwohl sie nur für deren Ausbildung
existiert.
Trotz Vollrechtsfähigkeit der Unis sei die Vollziehung des
Studienrechts weiterhin eine hoheitliche Aufgabe, entschied der OGH.
Dem Minister muss der Satz zu denken geben, denn trotz Rektoren,
Uni-Räten und Senaten hat er nun schwarz auf weiß, dass er die
Letztverantwortung trägt. Der Gesetzgeber wollte genau die auf die
Unis abwälzen - mit überschaubarem Erfolg.
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