• 17.05.2013, 11:04:32
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Eigentumssteuern treffen klein- und mittelständische Unternehmen!

Studie der KMU Forschung Austria zeigt: Massive Auswirkungen auf den heimischen Betriebsstandort zu befürchten - Beispiel 4: Gastronomiebetrieb in Westösterreich

Utl.: Studie der KMU Forschung Austria zeigt: Massive Auswirkungen
auf den heimischen Betriebsstandort zu befürchten - Beispiel
4: Gastronomiebetrieb in Westösterreich =

Wien (OTS/PWK323) - Neue Vermögens-bzw. Eigentumssteuern würden
die heimischen Betriebe unabhängig von Gewinn oder Verlust direkt in
der Substanz treffen und Standort und Arbeitsplätze gefährden. Zwei
Drittel der Eigentumssteuern müssten dabei die Betriebe leisten. Das
ist der Sukkus der aktuellen Studie der KMU Forschung Austria über
die Auswirkungen einer Einführung der in Diskussion befindlichen
Eigentums- und Vermögenssteuern.
Österreich liegt bereits jetzt im EU-Spitzenfeld bei der Steuer- und
Abgabenlast. Um den heimischen Standort zu attraktivieren, gilt es,
die Steuerlast zu vermindern, denn Österreich ist eine offene
Volkswirtschaft und neue Steuern sind kontraproduktiv für die weitere
Entwicklung unseres Landes.

Vor diesem Hintergrund liefert die WKÖ Fakten auf Basis der Studie
der KMU Forschung Austria zu den erwartbaren Auswirkungen von neuen
Eigentums- und Vermögenssteuern auf Betriebe unterschiedlicher Größen
und Sparten. Die Beispiele beruhen dabei auf Daten jener Betriebe,
die sich in der Bilanzdatenbank der KMU Forschung Austria befinden
und spiegeln damit 1:1 die betriebliche Situation wider.

Gastronomiebetrieb mit bis zu 4.900 Euro Vermögenssteuer
betroffen!

Von etwaigen Eigentumssteuern wäre ein im Bereich der Gastronomie
tätiges Kleinunternehmen in Westösterreich betroffen. Dieser Betrieb
beschäftigte im Jahr 2010 durchschnittlich 20 Personen. Der
Jahresumsatz belief sich auf rd. Euro 0,9 Mio und das
Unternehmensergebnis (vor Ertragssteuern) betrug knapp Euro 0,1 Mio.
Es ergab sich somit ein zu zahlender Körperschaftssteuerbetrag von
etwa Euro 20.000,-. Ende 2010 betrug das Reinvermögen rd. Euro 1,2
Mio. Eine Immobilie befindet sich im Betriebsvermögen.

Bei einem Steuersatz von 0,3 % und einem Freibetrag von Euro 1 Mio
ergäbe sich für das Gastronomieunternehmen eine jährliche
Vermögenssteuer in Höhe von rd. Euro 600,-; bei einem Freibetrag von
Euro 0,5 Mio läge die Steuer bei etwa Euro 2.100,-. Bei einem
Steuersatz in Höhe 0,7 % würde die Vermögenssteuer je nach Freibetrag
zwischen rd. Euro 1.400,- und rd. Euro 4.900,- liegen. (us)

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