• 17.05.2013, 10:59:25
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"Bürgeranwalt" am 18. Mai: Bahnhof mit Hindernissen

Außerdem: Rollstuhlunfall am Flughafen

Utl.: Außerdem: Rollstuhlunfall am Flughafen =

Wien (OTS) - Peter Resetarits präsentiert in der Sendung
"Bürgeranwalt" am Samstag, dem 18. Mai 2013, um 17.30 Uhr in ORF 2
folgende Fälle:

Bahnhof mit Hindernissen

Barbara L. wohnt in Angern an der March und ist Mutter von
Zwillingen. Da sie kein Auto hat, benützt sie häufig die Bahn. Doch
seit einem Umbau des Angerner Bahnhofs muss die junge Mutter nun 64
Stufen überwinden, um zu den Gleisen zu kommen. Mit dem fast 50
Kilogramm schweren Doppelkinderwagen ist das nahezu unmöglich.
Besonders ärgert die 29-Jährige, dass beim Umbau zwar Liftschächte
vorgesehen waren, aber keine Lifte eingebaut wurden. Volksanwalt Dr.
Peter Kostelka versteht das Problem der jungen Mutter und
konfrontiert Verantwortliche der ÖBB mit seiner Kritik.

Rollstuhlunfall am Flughafen

Als eine behinderte Tirolerin von einer Heilbehandlung in China
zurückkam, musste sie am Wiener Flughafen von einem Rollstuhl in
einen anderen gehoben werden. Dabei wurde ihr der Oberarm gebrochen,
und zwar genau jener Arm, mit dem sie sich bis dahin einigermaßen
selbstständig versorgen konnte. Der Zustand der Frau verschlechterte
sich daraufhin rasch, ein knappes Jahr später starb sie. Gebührt in
so einem Fall Schadenersatz vom Flughafen oder der Fluglinie? Die
Arbeiterkammer Tirol fordert jedenfalls 15.000 Euro für die
Hinterbliebenen.

Nachgefragt: Gasbrand

Der sportliche Herr Breitler ist nur über die Wiese gegangen und
hatte sich an einem Dorn gestochen. Die Folge: eine gefürchtete
Infektion namens Gasbrand. Doch der wurde seiner Ansicht nach im
Spital Bruck an der Mur zu spät diagnostiziert. Ihm musste ein Bein
samt Hüftgelenk abgenommen werden. Herrn Breitlers Ansicht nach hat
man im Spital einen ärztlichen Kunstfehler begangen, er forderte
Schadenersatz. Der Krankenhausträger lehnte allerdings ab. Jetzt gibt
es ein neues medizinisches Gutachten, das Herrn Breitlers Standpunkt
stützt.

Die Sendung ist nach der TV-Ausstrahlung sieben Tage als
Video-on-Demand abrufbar und wird auch als Live-Stream auf der
ORF-TVthek (http://TVthek.ORF.at) angeboten.

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