• 16.05.2013, 14:17:38
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Eigentumssteuern treffen Klein- und mittelständische Unternehmen!

Studie der KMU Forschung Austria zeigt: Massive Auswirkungen auf den heimischen Betriebsstandort zu befürchten - Beispiel 3: Betrieb im Fahrzeughandel in Ostösterreich

Utl.: Studie der KMU Forschung Austria zeigt: Massive Auswirkungen
auf den heimischen Betriebsstandort zu befürchten - Beispiel
3: Betrieb im Fahrzeughandel in Ostösterreich =

Wien (OTS/PWK319) - Neue Vermögens-bzw. Eigentumssteuern würden
die heimischen Betriebe unabhängig von Gewinn oder Verlust direkt in
der Substanz treffen und Standort und Arbeitsplätze gefährden. Zwei
Drittel der Eigentumssteuern müssten dabei die Betriebe leisten. Das
ist der Sukkus der aktuellen Studie der KMU Forschung Austria über
die Auswirkungen einer Einführung der in Diskussion befindlichen
Eigentums- und Vermögenssteuern.
Österreich liegt bereits jetzt im EU-Spitzenfeld bei der Steuer- und
Abgabenlast. Um den heimischen Standort zu attraktivieren, gilt es,
die Steuerlast zu vermindern, denn Österreich ist eine offene
Volkswirtschaft und neue Steuern sind kontraproduktiv für die weitere
Entwicklung unseres Landes.

Vor diesem Hintergrund liefert die WKÖ Fakten auf Basis der Studie
der KMU Forschung Austria zu den erwartbaren Auswirkungen von neuen
Eigentums- und Vermögenssteuern auf Betriebe unterschiedlicher Größen
und Sparten. Die Beispiele beruhen dabei auf Daten jener Betriebe,
die sich in der Bilanzdatenbank der KMU Forschung Austria befinden
und spiegeln damit 1:1 die betriebliche Situation wider.

Betrieb im Fahrzeughandel mit bis zu 4.200 Euro Vermögenssteuer
betroffen!

Ein Kleinunternehmen tätig im Fahrzeughandel in Ostösterreich wäre
folgendermaßen von der (Wieder-)Einführung von Eigentumssteuern
betroffen. Das Unternehmen beschäftigte im Jahr 2010 im Durchschnitt
30 Personen. Der Jahresumsatz des Fahrzeughändlers betrug rd. Euro 11
Mio und das Unternehmensergebnis (vor Ertragssteuern) belief sich auf
rd. Euro 0,3 Mio. Der Händler wies im Jahr 2010 ein Reinvermögen in
der Höhe von rd. Euro 1,1 Mio aus. Es befindet sich eine Immobilie im
Betriebsvermögen.

Bei einem diskutierten Steuersatz von 0,3 % und einem Freibetrag
von Euro 1 Mioergäbe sich für das Unternehmen eine jährliche
Vermögenssteuer in Höhe von rd. Euro 300,-; bei einem Freibetrag von
Euro 0,5 Mio läge die Steuer bei etwa Euro 1.800,-. Bei einem
Steuersatz in Höhe 0,7 % würde die zu zahlende Vermögenssteuer je
nach Freibetrag zwischen rd. Euro 700,- und rd. Euro 4.200,- liegen.
(us)

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