- 15.05.2013, 18:15:31
- /
- OTS0262 OTW0262
WirtschaftsBlatt-Leitartikel: Wer klug ist, gründet ein Kartell - von Oliver Jaindl
Schadenersatzrecht ist in puncto Kartelle EU-weit reformbedürftig
Utl.: Schadenersatzrecht ist in puncto Kartelle EU-weit
reformbedürftig =
Wien (OTS) - Der Kartell-Verdacht in der Ölbranche und die
20,8-Millionen-Euro-Strafe für Rewe haben Kartelle wieder in den
Fokus gerückt. Von größtem Interesse dabei ist stets bloß die Höhe
der verhängten Strafe - als ob das das einzig Wichtige wäre.
Das ist es eben nicht. Konsequent weitergedacht ist es zwar
"bemerkenswert", wenn nationale Gesetzgeber und die EU
Kartellrechtsverstöße immer enger gesetzlich determinieren, um sich
immer leichter mit saftigen Geldstrafen ein "Körberlgeld" zu
verdienen (diese Art der Einnahmenbeschaffung wird nebenbei bemerkt
sicher auch im Unternehmensstrafrecht noch kommen, Anm.). Es wird
damit aber nicht beantwortet, was mit Tausenden Geschädigten durch
kartellbedingt überhöhte Preise passiert - etwa, wenn Konsumenten wie
jüngst in Deutschland zu teure Erdäpfel gekauft haben.
In praxi passiert gar nichts - und die Kartellanten lachen. Für KMU
und Konsumenten zahlt es sich einfach nicht aus, dass sie die für
jeden persönlich nur kleinen Überteuerungen einklagen, welche dem
Kartell in der Masse aber satte Gewinne brachten.
Selbst führende Wettbewerbsrechtler des Landes - wie heute im
RechtsBlatt nachzulesen - sehen hier nach ihrer persönlichen Ansicht
Reformbedarf. Und damit ist der Autor nicht allein. Erst kürzlich
haben Anwälte den Terminus "Strafschadenersatz" in der juristischen
Diskussion wiederbelebt, weil sich eine Versicherung ihrer Meinung
nach systematisch und vertragswidrig weigert, Deckungen zu
übernehmen.
Was das alles miteinander zu tun hat? Kartelle oder der Fall um die
angeblich an oder über der Grenze der Sittenwidrigkeit agierende
Versicherung zeigen auf, dass das Schadenersatzrecht EU-weit
reformbedürftig ist. Es bedarf kollektiver Rechtsdurchsetzung, bei
der stellvertretend für Geschädigte jene Gewinne abgeschöpft werden,
deren einzelne Einklagung sich nicht auszahlt. Diese gehören in einen
Fonds gespeist, der an jene, die etwa alte Rechnungen nachweisen
können, Ersatz leistet. Und falls es einmal keine Behörde gibt, die
Fehlverhalten aufdeckt, ist es notwendig, dass auch am Zivilrechtsweg
unseriös Handelnden via Strafschadenersatz ein Denkzettel mitgegeben
werden kann. Der seriös arbeitende Wettbewerb und die Verbraucher
wären über eine Reform dankbar.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PWB






